Stadt Zürich fordert wirksameres Energiegesetz des Bundes und Ausrichtung auf 2000-Watt-Gesellschaft
Medienmitteilung
Die Änderungen im eidgenössischen Energiegesetz und der zugehörigen Verordnung sind zu wenig zukunftstauglich. Sie erfüllen die in die Revision gesetzten Erwartungen nicht. Der Stadtrat fordert eine deutliche Verschärfung der Vorgaben.
25. Februar 2009
Um die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft zu erreichen, müssen alle energie- und klimaschutzpolitischen Akteure in ihrem Verantwortungsbereich deutlich grössere Schritte unternehmen. Die Stadt Zürich hat die vom Bundesrat vorgelegten Revisionsvorschläge für Energiegesetz und -verordnung unter diesem Aspekt geprüft und kommt zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen und es sowohl eine Verschärfung der Vorschriften als auch zusätzliche Instrumente braucht.
Rasche Einführung des Gebäude-Energieausweises erwünscht
Dem Bund kommt im Gebäudebereich in erster Linie eine koordinierende Rolle zu, die gesetzliche Zuständigkeit liegt bei den Kantonen. Der Zürcher Stadtrat wünscht jedoch, dass der Bundesrat klare Vorgaben zur Einführung eines Gebäude-Energieausweises (GEA) vorsieht, insbesondere auch einen obligatorischen GEA für vermietete Gebäude. Dieses Instrument ermöglicht es Eigentümerschaften und MieterInnen, sich auf einfache Art einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes zu verschaffen. Gerade bei Mietwohnungen kann diese Information dazu dienen, das Verständnis aller Beteiligten für bauliche und speziell energetische Massnahmen an einem Gebäude deutlich zu verbessern.
Vorgaben für elektrische Geräte gehen zu wenig weit
Der Bund sieht für viele stromverbrauchende Geräte Verbrauchsvorschriften vor. Diese Vorgaben wirken nicht sehr ambitioniert: Sie orientieren sich nicht an den Branchenleadern, sondern sind eher darauf ausgerichtet, die schlimmsten Stromverschleuderer einzudämmen. Hinzu kommt, dass für viele Gerätekategorien, die in Haushalt und Unternehmen in Betrieb stehen, keine Verbrauchsvorgaben gelten sollen. Weitergehende energetische Anforderungen erhöhen zwar den Anschaffungspreis geringfügig, dafür werden jedoch die Betriebskosten meist deutlich reduziert. Strenge Vorschriften sind sowohl im Interesse der Haushaltungen als auch der Wirtschaft, weshalb der Stadtrat – auch mit Blick auf den städtischen Haushalt – eine deutliche Verschärfung der Vorgaben sowie eine Ausweitung auf weitere Gerätekategorien verlangt.
Rasche Einführung des Gebäude-Energieausweises erwünscht
Dem Bund kommt im Gebäudebereich in erster Linie eine koordinierende Rolle zu, die gesetzliche Zuständigkeit liegt bei den Kantonen. Der Zürcher Stadtrat wünscht jedoch, dass der Bundesrat klare Vorgaben zur Einführung eines Gebäude-Energieausweises (GEA) vorsieht, insbesondere auch einen obligatorischen GEA für vermietete Gebäude. Dieses Instrument ermöglicht es Eigentümerschaften und MieterInnen, sich auf einfache Art einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes zu verschaffen. Gerade bei Mietwohnungen kann diese Information dazu dienen, das Verständnis aller Beteiligten für bauliche und speziell energetische Massnahmen an einem Gebäude deutlich zu verbessern.
Vorgaben für elektrische Geräte gehen zu wenig weit
Der Bund sieht für viele stromverbrauchende Geräte Verbrauchsvorschriften vor. Diese Vorgaben wirken nicht sehr ambitioniert: Sie orientieren sich nicht an den Branchenleadern, sondern sind eher darauf ausgerichtet, die schlimmsten Stromverschleuderer einzudämmen. Hinzu kommt, dass für viele Gerätekategorien, die in Haushalt und Unternehmen in Betrieb stehen, keine Verbrauchsvorgaben gelten sollen. Weitergehende energetische Anforderungen erhöhen zwar den Anschaffungspreis geringfügig, dafür werden jedoch die Betriebskosten meist deutlich reduziert. Strenge Vorschriften sind sowohl im Interesse der Haushaltungen als auch der Wirtschaft, weshalb der Stadtrat – auch mit Blick auf den städtischen Haushalt – eine deutliche Verschärfung der Vorgaben sowie eine Ausweitung auf weitere Gerätekategorien verlangt.