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Ja zum gemeinnützigen Wohnungsbau, aber Nein zur Volksinitiative Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

1. April 2009

Die von linksgrünen Parteien und Verbänden getragene Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich» ist im Juli 2008 mit 5 445 Unterschriften zustande gekommen. Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative, welche allein die städtischen Einzelliegenschaften (Fiskalliegenschaften) im Blickfeld hat, ohne Gegenvorschlag ab. In seinem Antrag an den Gemeinderat hält er einleitend fest, dass es ihm ein grundsätzliches Anliegen ist, den Wohnungsbau, insbesondere den gemeinnützigen, in der Stadt Zürich weiterhin zu fördern – mit dem Ziel, allen Bevölkerungsschichten in angemessenem Rahmen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Diese Zielsetzung steht denn auch schon seit mehreren Legislaturperioden zuoberst auf der Prioritätenliste, und der Stadtrat kann feststellen, dass die Bestrebungen zu einem beachtlichen Erfolg geführt haben. Dank dem Zusammenwirken von Stadt sowie von gemeinnützigen  Baugenossenschaften und Stiftungen ist rund ein Viertel aller Wohnungen in Zürich gemeinnützig und damit auch preisgünstig.

Was der Stadtrat hingegen vehement ablehnt, ist die Einführung einer Mietzinsverbilligung aus Steuergeldern und nach dem Giesskannenprinzip, und dies für Personen, welche durchaus in der Lage sind, mittelständische oder auch höherpreisige Mieten zu bezahlen. Wer mit gutem Komfort oder an ausgewählten Lagen wohnen will, soll und muss auch den Preis dafür bezahlen. Der Stadtrat lehnt deshalb die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab.

Sodann weist er darauf hin, dass das kantonale Haushaltrecht für Gemeinden nicht mittels Volkinitiative auf Gemeindeebene ausgehebelt und eine abweichende Regelung für die Neubewertung der Liegenschaften bzw. für die Festlegung der Mietzinsgestaltung geschaffen werden kann.

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