Stadt Zürich: 8 530 Kinderzulagen sind Ende März rückwirkend ausbezahlt worden - knapp 900 Anträge sind noch pendent
Medienmitteilung
Seit 1. Januar 2009 gilt auch für die städtischen Mitarbeitenden das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen, welches die Anspruchsreihenfolge klar vorgibt. Die Anspruchsberechtigungen der rund 6 500 betroffenen städtischen Mitarbeitenden mit ihren über 11 000 Kindern mussten in der Folge überprüft werden. Die Stadt Zürich ist neu zudem revisionspflichtig und muss für die Auszahlung der Familienzulagen die entsprechenden Belege beibringen.
2. April 2009
Insgesamt sind bei der Stadt Zürich 10 540 Anträge für Familienzulagen (Kinderzulagen) eingegangen. Bis Ende März konnten 95 % überprüft und beurteilt sowie 8 530 Zulagen rückwirkend ausbezahlt werden. Rund 90 Härtefälle wurden prioritär behandelt und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienstabteilungen kulant gelöst.
Pendent sind derzeit noch 894 Anträge: Bei 318 Anträgen sind die Unterlagen unvollständig und bei 576 Anträgen ist die Komplexität so hoch, dass sie eine längere Bearbeitungszeit benötigen. Die Stadt Zürich geht davon aus, dass auch diese Fälle mit wenigen Ausnahmen bis Ende April abgeschlossen werden können. Bei 1 116 Anträgen konnten keine Ansprüche auf Familienzulagen bei der Stadt Zürich mehr geltend gemacht werden.
Pendent sind derzeit noch 894 Anträge: Bei 318 Anträgen sind die Unterlagen unvollständig und bei 576 Anträgen ist die Komplexität so hoch, dass sie eine längere Bearbeitungszeit benötigen. Die Stadt Zürich geht davon aus, dass auch diese Fälle mit wenigen Ausnahmen bis Ende April abgeschlossen werden können. Bei 1 116 Anträgen konnten keine Ansprüche auf Familienzulagen bei der Stadt Zürich mehr geltend gemacht werden.