Jährlicher finanzieller Beitrag an den Verein Zürcher Volksfeste
Medienmitteilung
Die Stadt Zürich beantragt dem Gemeinderat, den dreijährlichen Betriebsbeitrag von 400 000 Franken an den Verein Zürcher Volksfeste für die Organisation des «Züri Fäscht» in einen jährlichen Beitrag von 135 000 umzuwandeln. Mit dem etablierten Dreijahresrhythmus des «Züri Fäschts» fällt der städtische Beitrag unter die wieder-kehrenden Ausgaben und damit in die Kompetenz des Gemeinderates. Eine Leistungsvereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Verein bei der Organisation des «Züri Fäschts» regeln.
29. April 2009
Der Verein Zürcher Volksfeste VZV organisiert in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich verschiedene Grossveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, darunter insbesondere das alle drei Jahre stattfindende «Züri Fäscht». Die Stadt Zürich beteiligte sich jeweils mit einem Betriebsbeitrag.
Von Betriebsbeiträgen zu wiederkehrenden Ausgaben
Der Stadtrat hat seit 2001 zusammen mit der Bewilligung für das alle drei Jahre stattfindende «Züri Fäscht» einen Betriebsbeitrag von jeweils 400 000 Franken gesprochen und angeordnet, dass gewisse städtische Eigenleistungen zu Gunsten des VZV bzw. des «Züri Fäschts» unentgeltlich erbracht werden. In den letzten Jahren wurde das «Züri Fäscht» regelmässig im Dreijahresrhythmus veranstaltet. Damit fällt der dreijährige Betriebsbeitrag nicht mehr unter die Kategorie der einmaligen Leistungen. Er hat als wiederkehrende Ausgabe zu gelten. Die Bewilligung fällt damit in die Kompetenz des Gemeinderates.
Jährlicher Beitrag und Leistungsvereinbarung
Anstelle des dreijährlichen Beitrags von 400 000 Franken beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, einen jährlichen Beitrag von 135 000 Franken zu bewilligen. Dies bringt für die Stadt und für den Verein Zürcher Volksfeste VZV den Vorteil einer konstanten, jährlichen Zahlung. Der jährliche Beitrag würde jeweils der Teuerung angepasst und könnte 2010 erstmals ausgerichtet werden.
Eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein soll dann die Details der Zusammenarbeit und die Verwendung der Gelder regeln. Die Bewilligung des «Züri Fäschts» und die Konditionen bei der Erbringung der städtischen Eigenleistungen werden wie bisher alle drei Jahre anlässlich des «Züri Fäschts» durch den Stadtrat geregelt.
Von Betriebsbeiträgen zu wiederkehrenden Ausgaben
Der Stadtrat hat seit 2001 zusammen mit der Bewilligung für das alle drei Jahre stattfindende «Züri Fäscht» einen Betriebsbeitrag von jeweils 400 000 Franken gesprochen und angeordnet, dass gewisse städtische Eigenleistungen zu Gunsten des VZV bzw. des «Züri Fäschts» unentgeltlich erbracht werden. In den letzten Jahren wurde das «Züri Fäscht» regelmässig im Dreijahresrhythmus veranstaltet. Damit fällt der dreijährige Betriebsbeitrag nicht mehr unter die Kategorie der einmaligen Leistungen. Er hat als wiederkehrende Ausgabe zu gelten. Die Bewilligung fällt damit in die Kompetenz des Gemeinderates.
Jährlicher Beitrag und Leistungsvereinbarung
Anstelle des dreijährlichen Beitrags von 400 000 Franken beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, einen jährlichen Beitrag von 135 000 Franken zu bewilligen. Dies bringt für die Stadt und für den Verein Zürcher Volksfeste VZV den Vorteil einer konstanten, jährlichen Zahlung. Der jährliche Beitrag würde jeweils der Teuerung angepasst und könnte 2010 erstmals ausgerichtet werden.
Eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein soll dann die Details der Zusammenarbeit und die Verwendung der Gelder regeln. Die Bewilligung des «Züri Fäschts» und die Konditionen bei der Erbringung der städtischen Eigenleistungen werden wie bisher alle drei Jahre anlässlich des «Züri Fäschts» durch den Stadtrat geregelt.