Erneuerungswahlen des Gemeinderates 2010 – Sitzzuteilung auf die Wahlkreise
Medienmitteilung
Für die Amtsdauer 2010 bis 2014 des Gemeinderates sind die 125 Sitze auf die Wahlkreise zu verteilen. Die Sitzzuteilung erfolgt nach dem Zuteilungsverfahren gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR). Die Veränderung der Bevölkerungszahlen hat Auswirkungen auf die Sitzverteilung in drei Wahlkreisen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die sich ergebende Sitzzuteilung festzulegen.
29. April 2009
Für die Wahl des Gemeinderates von Zürich kommen die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) über die Wahl des Kantonsrates sinngemäss zur Anwendung. Vor den Erneuerungswahlen vom Frühjahr 2010 muss darum der Gemeinderat auf Antrag des Stadtrates die zur Verfügung stehenden 125 Sitze des Gemeinderates auf die Wahlkreise verteilen.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums im Kreis 11 erhöht sich der Sitzanspruch des Wahlkreises 11 um zwei auf 21 Sitze. Im Gegenzug erhalten die Wahlkreise 3 (bisher 16, neu 15) und 12 (bisher 10, neu 9) je einen Sitz weniger.
Statistik Stadt Zürich hat per 31. März 2009 gemäss Art. 23 Abs. 3 der Gemeindeordnung der Stadt Zürich die Bevölkerungszahlen in den neun Wahlkreisen erhoben. Gestützt auf diese Bevölkerungszahlen und basierend auf einem Zuteilungsdivisor gemäss § 88 GPR beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die im untenstehnden pdf ersichtliche Sitzzuteilung.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums im Kreis 11 erhöht sich der Sitzanspruch des Wahlkreises 11 um zwei auf 21 Sitze. Im Gegenzug erhalten die Wahlkreise 3 (bisher 16, neu 15) und 12 (bisher 10, neu 9) je einen Sitz weniger.
Statistik Stadt Zürich hat per 31. März 2009 gemäss Art. 23 Abs. 3 der Gemeindeordnung der Stadt Zürich die Bevölkerungszahlen in den neun Wahlkreisen erhoben. Gestützt auf diese Bevölkerungszahlen und basierend auf einem Zuteilungsdivisor gemäss § 88 GPR beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die im untenstehnden pdf ersichtliche Sitzzuteilung.