Signalisationsänderung Albisriederstrasse (alte Waldegg)
Medienmitteilung
Ab 4. Juni 2009 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Albisriederstrasse im Abschnitt zwischen der Verzweigungen Birmensdorferstrasse und der Besiedlungsgrenze (ca. 100 Meter nach Albisriederstrasse 418) neu 60 km/h (statt 80km/h).
28. Mai 2009
Bei der südlichen Einmündung in die Altstetterstrasse haben neu Fahrzeuglenkende aus Richtung Altstetterstrasse Vortritt. Die Umsignalisationen sind ein Bestandteil der Flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung der Stadt Zürich.