Unlesbare PIN-Codes bei einem Teil der E-Voting-Stimmrechtsausweise im Wahlkreis 1 + 2
Medienmitteilung
4. Mai 2009
Am 17. Mai 2009 können die Stimmberechtigten des Wahlkreises 1 + 2 der Stadt Zürich neben der konventionellen Stimmabgabe an der Urne oder per Post auch elektronisch abstimmen und wählen (E-Voting).
Beim Druck der Stimmrechtsausweise des Wahlkreises 1 + 2 (rund 22 000) auf zertifizierten Maschinen sind maximal rund 4 000 Stimmrechtsausweise mangelhaft bedruckt worden. Bei diesen ist gegebenenfalls der aufgerubbelte PIN-Code unter dem Sicherheitssiegel leider nicht oder ungenügend lesbar.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeit und bitten die Stimmberechtigten im Wahlkreis 1 + 2, welche elektronisch abstimmen oder wählen möchten, frühzeitig die Lesbarkeit des PIN-Codes zu überprüfen. Ein Ersatz des E-Voting-Stimmrechtsausweises ist leider nicht möglich. Wir bitten die Stimmberechtigten mit unlesbaren PIN-Codes, ihre Stimme brieflich oder an der Urne abzugeben. Die entsprechenden Urnenöffnungszeiten finden sie auf dem Stimmrechtsausweis.
Beim Druck der Stimmrechtsausweise des Wahlkreises 1 + 2 (rund 22 000) auf zertifizierten Maschinen sind maximal rund 4 000 Stimmrechtsausweise mangelhaft bedruckt worden. Bei diesen ist gegebenenfalls der aufgerubbelte PIN-Code unter dem Sicherheitssiegel leider nicht oder ungenügend lesbar.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeit und bitten die Stimmberechtigten im Wahlkreis 1 + 2, welche elektronisch abstimmen oder wählen möchten, frühzeitig die Lesbarkeit des PIN-Codes zu überprüfen. Ein Ersatz des E-Voting-Stimmrechtsausweises ist leider nicht möglich. Wir bitten die Stimmberechtigten mit unlesbaren PIN-Codes, ihre Stimme brieflich oder an der Urne abzugeben. Die entsprechenden Urnenöffnungszeiten finden sie auf dem Stimmrechtsausweis.