Weiterverrechnung von Polizeieinsätzen – Neuregelung im Polizeigesetz
Medienmitteilung
Das neue Polizeigesetz tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Damit erhält die Stadt Zürich unter anderem die Möglichkeit, ausserordentliche Polizeieinsätze ganz oder teilweise zu verrechnen. Der Stadtrat von Zürich hat heute die entsprechende Verordnung verabschiedet.
24. Juni 2009
Das neue Polizeigesetz wurde am 24. Februar 2008 vom Volk angenommen. Per 1. Juli 2009 setzt der Regierungsrat das neue Gesetz in Kraft. Es stellt – unter anderem – die formell-gesetzliche Grundlage für den Kostenersatz von polizeilichen Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen dar. Insbesondere erlauben die §§ 58 und 59 des neuen Polizeigesetzes die Verrechnung von Polizeieinsätzen bei Fussball- und Eishockeyspielen mit erhöhter Gefährdung.
Abgestufte Verrechnungsmodalitäten
Bei einer Veranstaltung, die nicht im öffentlichen Interesse liegt oder keinen ideellen Zweck verfolgt (z.B. rein kommerzielle Veranstaltungen, Aktionärsversammlungen), wird der ausserordentliche Polizeieinsatz im Zusammenhang mit der Veranstaltung vollumfänglich verrechnet.
Bei einer Veranstaltung, die ganz oder teilweise im öffentlichen Interesse liegt oder einem ideellen Zweck dient, wird der ausserordentliche Polizeieinsatz im Zusammenhang mit der Veranstaltung teilweise verrechnet. Zu dieser Veranstaltungsgruppe gehören auch grosse Sportveranstaltungen.
Kostenreduktionen sind möglich
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im öffentlichen Interesse stehen oder einem ideellen Zweck dienen, wird der ausserordentliche Polizeieinsatz grundsätzlich erst ab 200 Personenstunden verrechnet. Dies entspricht für einen rund achtstündigen Polizeieinsatz zirka 25 zusätzlich eingesetzten Polizeiangehörigen samt entsprechendem Material (in Franken ausgedrückt: ca. 25 000 Franken). Damit können etwa Fussball- oder Eishockeyspiele mit geringem oder ohne Gefährdungspotenzial bewältigt werden.
Der Kostenersatz kann zusätzlich herabgesetzt oder ganz erlassen werden. Dabei werden insbesondere die Anstrengungen der Veranstalterin oder des Veranstalters zur Verhinderung von Gewalt und Einsparung von Polizeikräften berücksichtigt (z.B. Finanzierung von Fanprojekten).
Hohe Kosten bei Sportveranstaltungen mit hohem Risiko
Ein Hochrisikospiel verursacht Kosten von bis zu 250 000 Franken für polizeiliche Sonderleistungen. Davon wird der Betrag für die oben beschriebene Grundversorgung abgezogen (ca. 25 000 Franken). Der Kostenersatz kann auch in diesen Fällen zusätzlich herabgesetzt oder ganz erlassen werden, wenn die Veranstaltenden entsprechende Anstrengungen zur Reduktion von Gewalt geltend machen können.
Abgestufte Verrechnungsmodalitäten
Bei einer Veranstaltung, die nicht im öffentlichen Interesse liegt oder keinen ideellen Zweck verfolgt (z.B. rein kommerzielle Veranstaltungen, Aktionärsversammlungen), wird der ausserordentliche Polizeieinsatz im Zusammenhang mit der Veranstaltung vollumfänglich verrechnet.
Bei einer Veranstaltung, die ganz oder teilweise im öffentlichen Interesse liegt oder einem ideellen Zweck dient, wird der ausserordentliche Polizeieinsatz im Zusammenhang mit der Veranstaltung teilweise verrechnet. Zu dieser Veranstaltungsgruppe gehören auch grosse Sportveranstaltungen.
Kostenreduktionen sind möglich
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im öffentlichen Interesse stehen oder einem ideellen Zweck dienen, wird der ausserordentliche Polizeieinsatz grundsätzlich erst ab 200 Personenstunden verrechnet. Dies entspricht für einen rund achtstündigen Polizeieinsatz zirka 25 zusätzlich eingesetzten Polizeiangehörigen samt entsprechendem Material (in Franken ausgedrückt: ca. 25 000 Franken). Damit können etwa Fussball- oder Eishockeyspiele mit geringem oder ohne Gefährdungspotenzial bewältigt werden.
Der Kostenersatz kann zusätzlich herabgesetzt oder ganz erlassen werden. Dabei werden insbesondere die Anstrengungen der Veranstalterin oder des Veranstalters zur Verhinderung von Gewalt und Einsparung von Polizeikräften berücksichtigt (z.B. Finanzierung von Fanprojekten).
Hohe Kosten bei Sportveranstaltungen mit hohem Risiko
Ein Hochrisikospiel verursacht Kosten von bis zu 250 000 Franken für polizeiliche Sonderleistungen. Davon wird der Betrag für die oben beschriebene Grundversorgung abgezogen (ca. 25 000 Franken). Der Kostenersatz kann auch in diesen Fällen zusätzlich herabgesetzt oder ganz erlassen werden, wenn die Veranstaltenden entsprechende Anstrengungen zur Reduktion von Gewalt geltend machen können.