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Erhöhung des Objektkredits für Instandsetzung der Hardbrücke

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat eine Erhöhung um 9,9 Millionen Franken der am 20. Dezember 2006 genehmigten Ausgaben für die Instandsetzung der Hardbrücke sowie für die Einrichtung eines kombinierten Rad-/ Gehweges zwischen Hardbrücke und Bahnhof Hardbrücke (inklusive Abfahrtsrampen zum Hardplatz) bewilligt. Der Objektkredit wird um 68 000 Franken auf total 1,918 Millionen Franken erhöht, die gebundenen Ausgaben um 9,832 Millionen Franken auf total 98,332 Millionen Franken.

24. Juni 2009

Die im Dezember 2006 vom Stadtrat beschlossene Ausgabenbewilligung wurde von fünf Gemeinderäten mit einem Stimmrechtsrekurs angefochten und bis vor das Bundesgericht weitergezogen. Mit Urteil vom 23. Mai 2008 bestätigte das Bundesgericht die Rechtmässigkeit der Ausgabenbewilligung letztinstanzlich. Dieses Rechtsmittelverfahren verhinderte den planmässigen Beginn der Instandsetzung der Hardbrücke Anfang 2007. Dies hatte zur Folge, dass die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten abgebrochen werden musste. Zudem mussten die Bauabläufe neu geplant und auf die mittlerweile in Ausführung stehenden Bauprojekte «Flankierende Massnahmen zur Westumfahrung Zürich» und «Tram Zürich West» abgestimmt werden. Dabei stellte sich heraus, dass die Bauzeit für die Instandsetzung der Hardbrücke um 9 Monate gekürzt werden muss, damit die durch die beiden anderen Projekte vorgegebenen Termine eingehalten werden können.

Der Projektunterbruch infolge des Stimmrechtsrekurses, die notwendige Anpassung der Bauabläufe an die neuen Rahmenbedingungen und die erneute Submission der Instandsetzungsarbeiten für die Hardbrücke verursachen Mehrkosten in der Höhe von 9,9 Millionen Franken. In diesen Mehrkosten sind weder Änderungen des Umfangs der vom Stadtrat mit der Projektfestsetzung beschlossenen Instandsetzungsmassnahmen vorgesehen, noch Vorleistungen für Drittprojekte enthalten.