Externe Schulevaluation
Medienmitteilung
Publikation der Berichte in der Stadt Zürich
Seit gut zwei Jahren überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung des Kantons Zürich die Qualität der Volksschulen. Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz der Stadt Zürich hat beschlossen, die Berichte vollumfänglich zu veröffentlichen.
24. Juni 2009
Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) verpflichtet die Schulbehörden, den Evaluationsbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung in geeigneter Form zu publizieren. Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz (PK) als oberste Schulbehörde der Stadt Zürich hat anlässlich ihrer letzten Sitzung das diesbezügliche Vorgehen beschlossen.
- Alle Schulen der Stadt Zürich, die seit dem Inkrafttreten des IDG (1. Oktober 2008) evaluiert worden sind, informieren die Eltern über den Bericht.
- Nach erfolgter Genehmigung der Massnahmenplanung durch die Schulpflege werden die Evaluationsberichte der Fachstelle für Schulbeurteilung und die von den Schulen geplanten weiteren Schritte auf den Schulhomepages oder den Internetseiten der Kreisschulpflegen während dreier Monate publiziert.
- Die Einsichtsnahme im Schulhaus (auf Gesuch) bleibt auch nach dieser Frist weiterhin möglich.