Anpassung der jährlichen Subvention für das Schauspielhaus neuer Mietvertrag für die Liegenschaft am Pfauen
Medienmitteilung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Folgekosten aus der Revision des Besoldungssystems des Schauspielhauses mitzufinanzieren, wie dies 2008 bereits für das Kunsthaus und die Tonhalle beschlossen wurde. Die jährliche Subvention soll deshalb um 700 000 Franken erhöht werden. Gleichzeitig beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, das Miet- und Darlehensverhältnis zwischen der Stadt und dem Schauspielhaus mit einem neuen Mietvertrag für die Liegenschaft am Pfauen zu vereinfachen.
1. Juli 2009
Im Leitbild der städtischen Kulturförderung für die Jahre 2008 bis 2011 wird als eine der wichtigen Massnahmen die Revision der Besoldungssysteme in den drei grossen Stadtzürcher Kulturinstitutionen Kunsthaus, Tonhalle und Schauspielhaus und die Finanzierung der entsprechenden Folgekosten genannt. Für das Kunsthaus und die Tonhalle hat dies das Parlament bereits im Jahr 2008 beschlossen.
Der Stadtrat beantragt nun dem Gemeinderat, auch beim Schauspielhaus die Folgekosten des im Jahr 2007 eingeführten neuen Lohnsystems mitzufinanzieren und die jährliche Subvention rückwirkend auf den 1. Januar 2009 um jährlich 700 000 Franken auf neu 35,423 Millionen Franken zu erhöhen.
Im Sinne einer Entflechtung und zur Erhöhung der Transparenz sollen auch die bestehenden Miet- und Darlehensverhältnisse zwischen der Stadt und dem Schauspielhaus für die Liegenschaft am Pfauen neu geregelt werden. Im bestehenden Vertragsverhältnis zahlte die Schauspielhaus Zürich AG jährlich 3,5 Millionen Franken als Miete und als Zins- und Amortisationskomponente für vom Gemeinderat beschlossene Darlehen.
Diese geltenden Regelungen und Verpflichtungen sollen durch einen neuen Mietvertrag ersetzt werden, der mindestens bis Ende 2020 läuft. Der jährliche Mietzins für die Pfauenliegenschaft wird dabei weiterhin 3,5 Millionen Franken betragen.
In diesem Betrag sind alle bisherigen Zins- und Amortisationsbeträge enthalten. Sowohl der bisherige Mietvertrag als auch die Darlehen wurden durch den Gemeinderat genehmigt, respektive gewährt. Deshalb müssen beide vom Stadtrat vorgeschlagenen Geschäfte vom Gemeinderat beraten und beschlossen werden.
Der Stadtrat beantragt nun dem Gemeinderat, auch beim Schauspielhaus die Folgekosten des im Jahr 2007 eingeführten neuen Lohnsystems mitzufinanzieren und die jährliche Subvention rückwirkend auf den 1. Januar 2009 um jährlich 700 000 Franken auf neu 35,423 Millionen Franken zu erhöhen.
Im Sinne einer Entflechtung und zur Erhöhung der Transparenz sollen auch die bestehenden Miet- und Darlehensverhältnisse zwischen der Stadt und dem Schauspielhaus für die Liegenschaft am Pfauen neu geregelt werden. Im bestehenden Vertragsverhältnis zahlte die Schauspielhaus Zürich AG jährlich 3,5 Millionen Franken als Miete und als Zins- und Amortisationskomponente für vom Gemeinderat beschlossene Darlehen.
Diese geltenden Regelungen und Verpflichtungen sollen durch einen neuen Mietvertrag ersetzt werden, der mindestens bis Ende 2020 läuft. Der jährliche Mietzins für die Pfauenliegenschaft wird dabei weiterhin 3,5 Millionen Franken betragen.
In diesem Betrag sind alle bisherigen Zins- und Amortisationsbeträge enthalten. Sowohl der bisherige Mietvertrag als auch die Darlehen wurden durch den Gemeinderat genehmigt, respektive gewährt. Deshalb müssen beide vom Stadtrat vorgeschlagenen Geschäfte vom Gemeinderat beraten und beschlossen werden.