Stadtrat spricht sich für Seilbahn Zoo aus und stellt Anträge
Medienmitteilung
Der Stadtrat begrüsst das Projekt «Seilbahn Zoo». Um seine Anliegen darin einzubringen, hat er im Rahmen des Seilbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Verkehr eine Einsprache eingereicht. Dies ist nötig, um beim weiteren Verfahren einbezogen zu werden.
8. Juli 2009
Das Seilbahngesetz verlangt, dass die Gemeinden, die von einem Projekt betroffenen sind, ihre Interessen mittels Einsprache anmelden. Reicht die Gemeinde keine Einsprache ein, kann sie allfällige Projektmängel nicht mehr geltend machen. Mit der Einsprache stellt der Stadtrat also nicht das Projekt selber in Frage, sondern er sichert seine Mitwirkung bei der weiteren Projektierung.
Da die Einsprache nicht öffentlich ist, kann deren Inhalt nicht detailliert wiedergegeben werden. Grundsätzlich beantragt der Stadtrat dem Bundesamt für Verkehr, die Baubewilligung unter Auflagen zu erteilen. Solche Auflagen betreffen zum Beispiel die Sicherheitsabstände zwischen Tram- und Seilbahnanlage, den unbeeinträchtigten Betrieb von Tram und Bus oder die Gestaltung der Stützen und der Stationen.
Die Stadt geht davon aus, dass im Rahmen der Projektbereinigung Verhandlungen zwischen der Zoo Seilbahn AG und der Stadt geführt werden, so dass die Anliegen der Stadt einvernehmlich bereinigt und der Rechtserwerb gütlich geregelt werden kann.
Da die Einsprache nicht öffentlich ist, kann deren Inhalt nicht detailliert wiedergegeben werden. Grundsätzlich beantragt der Stadtrat dem Bundesamt für Verkehr, die Baubewilligung unter Auflagen zu erteilen. Solche Auflagen betreffen zum Beispiel die Sicherheitsabstände zwischen Tram- und Seilbahnanlage, den unbeeinträchtigten Betrieb von Tram und Bus oder die Gestaltung der Stützen und der Stationen.
Die Stadt geht davon aus, dass im Rahmen der Projektbereinigung Verhandlungen zwischen der Zoo Seilbahn AG und der Stadt geführt werden, so dass die Anliegen der Stadt einvernehmlich bereinigt und der Rechtserwerb gütlich geregelt werden kann.