Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Volksinitiative «Freie Allmend» rechtmässig

Medienmitteilung

Am 23. März 2009 wurde der Stadtkanzlei die Volksinitiative «Freie Allmend» eingereicht. Sie verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung, dass die gesamte Allmend Brunau, ausgenommen die Saalsporthalle, einer Freihaltezone zugewiesen wird. Begründet wird das Begehren im Wesentlichen damit, die komplette Allmend Brunau solle auch künftig als Grün-Erholungsraum genutzt und nicht anderweitig verwendet werden. Deshalb solle der alte Baumbestand erhalten bleiben und auf jegliche Bauten und Möblierung solle verzichtet werden.

8. Juli 2009

Der Stadtrat hat die Initiative auf Rechtmässigkeit geprüft und beantragt dem Gemeinderat, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen und damit dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Von den knapp 160 ha Gesamtfläche, die der Allmend zuzuordnen sind, liegen etwa 5,5 ha in einer Bauzone (Saalsporthalle und Schiessanlage Albisgütli sowie eine Fläche in Leimbach) und seit kurzem 1,27 ha (die entspricht etwas mehr als einem Fussballfeld) in der Erholungszone E1. Diese dient offenen Sport- und Freizeitanlagen. Die restlichen 154,5 ha liegen in der kantonalen Freihaltezone oder sind Wald oder Gewässer, und der Stadtrat hat nicht die Absicht, daran etwas zu ändern. Die Volksinitiative ist also heute bereits fast vollständig erfüllt. 

Da die Saalsporthalle ausdrücklich ausgenommen ist, betrifft die Initiative letztlich nur die
1,27 ha Erholungszone für den Sport. Ende Oktober 2007 hatte der Gemeinderat die Umzonung dieser Fläche neben der Saalsporthalle beschlossen und im April 2009 wurde sie rechtskräftig. Die Umzonung soll den Bau einer Freestyle-Anlage erlauben, deren Kredit der Gemeinderat schon 2004 bewilligt hat. Die Freestyle-Anlage soll zwischen den Fussballplätzen und der Allmendstrasse zu liegen kommen. In einer Freihaltezone ist eine solche Anlage nicht zonenkonform. Ebenso wenig waren die bestehenden Fussballplätze bisher zonenkonform, obschon ihre Anfänge auf 1912 zurückgehen.  

Das Ziel, mit der verlangten Freihaltezone die Erhaltung des alten Baumbestandes und den Verzicht auf Bauten und Mobiliar zu erreichen, wird von der Initiative nicht erreicht. Freihaltezonen dienen nicht unmittelbar dem Baumschutz, und auch in Freihaltezonen dürfen zonenkonforme Bauten und Anlagen errichtet werden. Die Initiative wäre insofern wirkungslos. Das einzige, was sie bewirken könnte, wäre die Verhinderung der Freestyle-Anlage.  

Weitere Informationen