Rassismus vorbeugend verhindern
Medienmitteilung
Ergebnisse und Empfehlungen des ersten Rassismusberichts der Stadt Zürich
Der Stadtrat hat an seiner heutigen Sitzung den ersten Rassismusbericht der Stadt zur Kenntnis genommen. Gemäss dem Bericht besteht in Zürich kein eigentliches Rassismusproblem. In verschiedenen Bereichen lassen sich jedoch diskriminierende Ungleichbehandlungen feststellen, die meist aus Unwissen, diffusen Ängsten und Vorurteilen hervorgehen. Der erste Rassismusbericht der Stadt weist auf diese Umstände hin und empfiehlt vorbeugende Massnahmen. Zu verbessern ist insbesondere der Zugang zu Beratungsangeboten für Personen, die von Diskriminierung im privatrechtlichen Bereich betroffen sind.
19. August 2009
Die Stadt Zürich ist Ende 2007 der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus beigetreten. Der Stadtrat hat aus diesem Anlass eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt und damit beauftragt, dem Stadtrat alle zwei bis drei Jahre Bericht zu erstatten. Der erste Rassismusbericht liegt nun vor und wurde vom Stadtrat an seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen.
Rassendiskriminierung ohne ideologische Grundlage
Die Anzahl der strafrechtlich belangten Fälle von Rassendiskriminierung bewegt sich in Zürich auf relativ tiefem Niveau. Erlebt wird Diskriminierung jedoch vorwiegend in Bereichen, die nicht von strafrechtlicher Relevanz sind. Meist hat solche Ungleichbehandlung keine ideologische Ursache, sondern erfolgt aus Unwissen, diffusen Ängsten und Vorurteilen. Rassismusbekämpfung beschränkt sich folglich nicht auf die Reaktion auf Einzelfälle. Sie umfasst ebenso das Erkennen diskriminierenden Verhaltens und dessen Ursachen und das Ergreifen vorbeugender Gegenmassnahmen. Dazu gehören das Überprüfen von Verhaltensweisen und Verwaltungsroutinen auf allfällige diskriminierende Wirkungen hin sowie ein in Diskriminierungsfragen kompetentes Beratungsangebot für Betroffene.
Herausforderungen im privatrechtlichen Bereich
Diskriminierende Ungleichbehandlung ist eine Herausforderung, insbesondere im privatrechtlichen und strukturellen Bereich. So ist zum Beispiel der Zürcher Wohnungsmarkt nicht frei von Diskriminierungseffekten. Ursache dafür sind meist Vorbehalte bei Hauswartungen und Liegenschaftenverwaltungen gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen. Auch auf dem Lehrstellenmarkt sind gewisse Benachteiligungen festzustellen. Der höhere Ausländeranteil bei Stadtzürcher Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Lehrstelle erklärt sich nicht allein mit geringeren Schul- und Sprachleistungen. Der erschwerte Berufseintritt geht auch auf das Selektionsverhalten der Lehrbetriebe zurück.
Gefordert sind auch die Behörden
Eine ständige Herausforderung ist Diskriminierung desgleichen für städtische Verwaltungsstellen und Behörden. Der Bericht zeigt dies exemplarisch am Beispiel der Polizeiarbeit. Organisationen der Zivilgesellschaft und Einzelpersonen beklagen regelmässig diskriminierendes Verhalten der Behörden, insbesondere der Polizei. Die Stadtpolizei ihrerseits sieht sich vermehrt undifferenzierten und ungerechtfertigten Rassismusvorwürfen ausgesetzt. Der Bericht regt deshalb die Etablierung eines regelmässigen Dialoges am runden Tisch zwischen Polizei, Verwaltungsstellen, der Ombudsstelle und im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung tätigen zivilgesellschaftlichen Akteuren an. Menschenrechte und interkulturelle Kompetenzen sind bereits heute Teil der polizeilichen Aus- und Weiterbildung. Die interdepartementale Arbeitsgruppe empfiehlt in ihrem Bericht eine Verstärkung dieser Aktivitäten.
Bestehende Beratungsangebote zugänglicher machen
In der Stadt Zürich besteht ein gutes Angebot an Anlaufstellen für Rassismusopfer. Im Bereich der städtischen Verwaltung ist insbesondere die Ombudsstelle zu erwähnen. Eingeschränkt ist laut dem Bericht dagegen der Zugang zu Beratungsangeboten im privatrechtlichen Bereich. Die Gründe sind primär finanzieller Natur. Der Bericht empfiehlt hier, bestehende Institutionen punktuell zu stärken und teils leistungsabhängig zu unterstützen.
Die Arbeitsgruppe hat weitere Empfehlungen zuhanden des Stadtrates formuliert. Diese beziehen sich auf die untersuchten Bereiche «Wohnungsmarkt», «Lehrstellenproblematik», «ethnisierte Gewalt», «behördliches Handeln am Beispiel der Polizei» sowie strukturelle Fragen. Empfohlen wird unter anderem die Durchführung eines Diskriminierungs-Testings auf dem städtischen Wohnungsmarkt, um so Grad und Ausmass der Diskriminierungseffekte zu erfassen. Auf die Benachteiligungen bei der Lehrstellenbesetzung hat die Stadt selbst keinen Einfluss. Der Rassismusbericht sieht jedoch Potential in Massnahmen zur allgemeinen Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit, um so den bestehenden Benachteiligungsdynamiken auf dem Lehrstellenmarkt zu begegnen.
Rassendiskriminierung ohne ideologische Grundlage
Die Anzahl der strafrechtlich belangten Fälle von Rassendiskriminierung bewegt sich in Zürich auf relativ tiefem Niveau. Erlebt wird Diskriminierung jedoch vorwiegend in Bereichen, die nicht von strafrechtlicher Relevanz sind. Meist hat solche Ungleichbehandlung keine ideologische Ursache, sondern erfolgt aus Unwissen, diffusen Ängsten und Vorurteilen. Rassismusbekämpfung beschränkt sich folglich nicht auf die Reaktion auf Einzelfälle. Sie umfasst ebenso das Erkennen diskriminierenden Verhaltens und dessen Ursachen und das Ergreifen vorbeugender Gegenmassnahmen. Dazu gehören das Überprüfen von Verhaltensweisen und Verwaltungsroutinen auf allfällige diskriminierende Wirkungen hin sowie ein in Diskriminierungsfragen kompetentes Beratungsangebot für Betroffene.
Herausforderungen im privatrechtlichen Bereich
Diskriminierende Ungleichbehandlung ist eine Herausforderung, insbesondere im privatrechtlichen und strukturellen Bereich. So ist zum Beispiel der Zürcher Wohnungsmarkt nicht frei von Diskriminierungseffekten. Ursache dafür sind meist Vorbehalte bei Hauswartungen und Liegenschaftenverwaltungen gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen. Auch auf dem Lehrstellenmarkt sind gewisse Benachteiligungen festzustellen. Der höhere Ausländeranteil bei Stadtzürcher Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Lehrstelle erklärt sich nicht allein mit geringeren Schul- und Sprachleistungen. Der erschwerte Berufseintritt geht auch auf das Selektionsverhalten der Lehrbetriebe zurück.
Gefordert sind auch die Behörden
Eine ständige Herausforderung ist Diskriminierung desgleichen für städtische Verwaltungsstellen und Behörden. Der Bericht zeigt dies exemplarisch am Beispiel der Polizeiarbeit. Organisationen der Zivilgesellschaft und Einzelpersonen beklagen regelmässig diskriminierendes Verhalten der Behörden, insbesondere der Polizei. Die Stadtpolizei ihrerseits sieht sich vermehrt undifferenzierten und ungerechtfertigten Rassismusvorwürfen ausgesetzt. Der Bericht regt deshalb die Etablierung eines regelmässigen Dialoges am runden Tisch zwischen Polizei, Verwaltungsstellen, der Ombudsstelle und im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung tätigen zivilgesellschaftlichen Akteuren an. Menschenrechte und interkulturelle Kompetenzen sind bereits heute Teil der polizeilichen Aus- und Weiterbildung. Die interdepartementale Arbeitsgruppe empfiehlt in ihrem Bericht eine Verstärkung dieser Aktivitäten.
Bestehende Beratungsangebote zugänglicher machen
In der Stadt Zürich besteht ein gutes Angebot an Anlaufstellen für Rassismusopfer. Im Bereich der städtischen Verwaltung ist insbesondere die Ombudsstelle zu erwähnen. Eingeschränkt ist laut dem Bericht dagegen der Zugang zu Beratungsangeboten im privatrechtlichen Bereich. Die Gründe sind primär finanzieller Natur. Der Bericht empfiehlt hier, bestehende Institutionen punktuell zu stärken und teils leistungsabhängig zu unterstützen.
Die Arbeitsgruppe hat weitere Empfehlungen zuhanden des Stadtrates formuliert. Diese beziehen sich auf die untersuchten Bereiche «Wohnungsmarkt», «Lehrstellenproblematik», «ethnisierte Gewalt», «behördliches Handeln am Beispiel der Polizei» sowie strukturelle Fragen. Empfohlen wird unter anderem die Durchführung eines Diskriminierungs-Testings auf dem städtischen Wohnungsmarkt, um so Grad und Ausmass der Diskriminierungseffekte zu erfassen. Auf die Benachteiligungen bei der Lehrstellenbesetzung hat die Stadt selbst keinen Einfluss. Der Rassismusbericht sieht jedoch Potential in Massnahmen zur allgemeinen Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit, um so den bestehenden Benachteiligungsdynamiken auf dem Lehrstellenmarkt zu begegnen.