Baurechtsverträge für Wohnsiedlung «Ringling» in Höngg
Medienmitteilung
Verwaltungsgericht erachtet gesetzliche Grundlagen als genügend
Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 2. September 2009 die Beschwerde gegen die Baurechtsverträge für die Wohnüberbauung am Grünwald in Höngg (Projekt «Ringling») vollumfänglich abgewiesen. Die Baurechtsverträge wurden von der Stadt Zürich mit zwei Genossenschaften und einer städtischen Stiftung abgeschlossen, welche dort die Erstellung von 271 preisgünstigen Wohnungen, davon 79 Alterswohnungen, planen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
23. September 2009
Die Beschwerdeführenden machten vor Verwaltungsgericht – wie vorher schon vor dem Bezirksrat – geltend, es würden der Stadt für die Wohnbauförderung die nötigen gesetzlichen Grundlagen fehlen. Sie bemängelten insbesondere den vergünstigten Ansatz, zu welchem die Stadt das Land an die Bauträgerinnen abgibt: Gemäss ihrer Meinung hätte die Stadt Zürich das Land zum Verkehrswert abgeben müssen.
Das Verwaltungsgericht bestätigt nun den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksrates, welcher die Beschwerde ebenfalls abgewiesen hatte: Es kommt nach eingehender Prüfung zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Grundlagen durchaus genügen. Es lässt auch keine Zweifel offen, dass der Verkehrswert für die Baurechtsverträge «unter keinen Umständen von Belang» ist.
Der Stadtrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Stadt Zürich ihre über
100-jährige, erfolgreiche und breit abgestützte Wohnbaupolitik weiterführen und weiterentwickeln kann. Nicht ohne Grund kommt daher auch das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus als «demokratisch regelmässig bestätigt und daher stark legitimiert gelten» kann.