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Revision der städtischen Schiffsstationierungs-Vorschriften

Medienmitteilung

Die städtischen Schiffsstationierungs-Vorschriften aus dem Jahr 1993 werden einer Revision unterzogen. Die beiden wichtigsten Änderungen betreffen das Regime der Zuteilung von Bootsplätzen bei den Bootsvermietungen und die Neuzulassung von Vereinen als Standplatzbewilligungsinhaber.

16. Dezember 2009

Im Zusammenhang mit den anstehenden Konzessionserneuerungen für die kommunalen Bootsstationierungsanlagen und Bojen in der Stadt Zürich sowie diversen geänderten Bezeichnungen werden die städtischen Schiffsstationierungs-Vorschriften aus dem Jahr 1993 revidiert.

Eine Forderung des für die Gewässernutzung zuständigen kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) an die Stadt Zürich ist, dass die Vergabe von Schiffsstandplätzen identisch zum restlichen Kantonsgebiet erfolgt. Dies bewirkt, dass für die Stadt Zürich insbesondere die Untervermietung von Schiffsstandplätzen durch Bootsvermieter angepasst werden muss. Im Vordergrund steht dabei das Regime zur Führung der Wartelisten und zur Zuteilung von Standplätzen. Die bisher autonom geführten Wartelisten der Bootsvermieter-
betriebe sind künftig in die städtische Warteliste zu integrieren.

Neu werden auch Vereine unter strikter Einhaltung der in einem separaten Reglement aufge-
führten Bedingungen als Bewilligungsinhaber eines Schiffsstandplatzes zugelassen. So kann ein einzelner Standplatz von mehreren Mitgliedern eines nautischen Vereins gleichzeitig benützt werden.

Die drei grossen bestehenden Segelclubs (Zürcher Yachtclub, Zürcher Segelclub und Segelclub Enge) können im Rahmen der Konzessionsbedingungen weiterhin autonom ihre Schiffsstandplätze bewirtschaften.

Die Änderungen treten am 1. Februar 2010 in Kraft.