Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs»

Medienmitteilung

Der Stadtrat begrüsst das Hauptanliegen der sogenannten Städteinitiative vom 8. Oktober 2008, die Bevorzugung des Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehrs in der Gemeindeordnung festzuschreiben. Er hält es aber für unrealistisch, in der Gemeindeordnung eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs um rund ein Drittel in den nächsten zehn Jahren festzuschreiben. Im Sinne eines Gegenvorschlags beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, das Hauptanliegen in die neue Bestimmung zur 2000-Watt-Gesellschaft aufzunehmen.

20. Januar 2010

Am 8. Oktober 2008 wurde der Stadtkanzlei die Volksinitiative «Zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Zürich» eingereicht. Das als «Städteinitiative» bekannte Begehren verlangt, die Gemeindeordnung um einen Artikel zu ergänzen, wonach die Stadt Zürich konsequent auf den öffentlichen, den Fuss- und den Veloverkehr setzt sowie insbesondere öV-Tangentialverbindungen und ein durchgehendes Veloroutennetz fördert. Die Kapazität des gesamten Strassennetzes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll nicht erhöht werden.

Inhaltlich entspricht dieser Artikel der städtischen Mobilitätsstrategie sowie dem regionalen und dem kommunalen Verkehrsrichtplan. Neue Tangentiallinien wie das Tram Hardbrücke sind vorgesehen. Die Attraktivität des Veloverkehrs, der Fussgängerbereiche und der Quartierzentren wird stetig verbessert. Der Stadtrat unterstützt demnach die Ziele des vorgeschlagenen neuen Artikels in der Gemeindeordnung.

Die Initiative verlangt jedoch auch eine Übergangsbestimmung in der Gemeindeordnung, die ein zu ehrgeiziges Ziel in zu kurzer Frist festschreiben will. Innerhalb von nur zehn Jahren nach Inkrafttreten des neuen Artikels soll der prozentuale Anteil des öV, Fuss- und Veloverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in der Stadt Zürich um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht werden. Dies wäre eine Erhöhung von 64 auf 74 Prozent. Aus Sicht des MIV ausgedrückt: Sein Anteil müsste von 36 auf 26 Prozent gedrückt werden. Eine Reduktion des MIV um rund ein Drittel in den nächsten zehn Jahren ist aber aus Sicht des Stadtrates nicht realistisch.

Aus diesem Grund erscheint die Ergänzung der Gemeindeordnung mit der vorgeschlagenen Übergangsbestimmung nicht zweckmässig. Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat daher vor, die Initiative abzulehnen und als Gegenvorschlag das wichtigste Anliegen der Initiative in die Gemeindeordnung aufzunehmen, nämlich die Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fuss- und Veloverkehrs sowie die Bereitstellung eines hochwertigen öffentlichen Raums. Am
30. November 2008 haben die Stimmberechtigten die Gemeindeordnung mit einer Bestimmung zur 2000-Watt-Gesellschaft ergänzt. Da das Anliegen der im Oktober 2008 eingereichten Städteinitiative eng mit der im November 2008 gutgeheissenen Bestimmung zur 2000-Watt-Gesellschaft zusammenhängt, schlägt der Stadtrat dem Gemeinderat vor, das Anliegen als Ergänzung in die neue Bestimmung zur 2000-Watt-Gesellschaft aufzunehmen.

Weitere Informationen