Am Sonntag, 7. März 2010 finden in der Stadt Zürich folgende Wahlen statt:
- Erneuerungswahlen der 125 Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsdauer 2010
bis 2014
- Erneuerungswahl der 9 Mitglieder des Stadtrates und des Stadtpräsidiums für die Amtsdauer 2010 bis 2014
- Erneuerungswahl der Stadtamtsfrauen/Betreibungsbeamtinnen und der Stadtammänner/Betreibungsbeamten der Stadtkreise 1, 2 und 4 bis 12 für die Amtsdauer 2010 bis 2014
Für den Kreis 3 ist keine Erneuerungswahl der Stadtamtsfrau/Betreibungsbeamtin oder des Stadtammanns/Betreibungsbeamten vorzunehmen. Die am 2. September 2009 durch-geführte Ersatzwahl für das Stadtammann- und Betreibungsamt Zürich 3 gilt gleichzeitig als Erneuerungswahl gemäss § 45 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte.
Am gleichen Datum wird über drei eidgenössische Vorlagen abgestimmt:
- Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
- Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»
- Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)
Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am 7. März 2010 keine kommunalen Abstimmungsvorlagen zu unterbreiten. Es findet an diesem Termin auch keine kantonale Volksabstimmung statt.