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Parkgebühren rund um den Zoo werden erhöht

Medienmitteilung

Gebiet um den Zoo wird zur Hochtarifzone

Die Nachfrage nach Parkplätzen rund um den Zoo übersteigt das Angebot an vielen Tagen bei weitem. Um den Privatverkehr zum Zoo zu reduzieren, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, dort eine neue Hochtarifzone zu definieren, wie sie derzeit in der Innenstadt und im Zentrum Oerlikon existiert.

27. Januar 2010

Bis zu 10 000 Gäste strömen an Spitzentagen in den Zoo, viele von ihnen mit dem Privatauto. Die Auslastungsgrenze der Parkplätze liegt bei 4800 Personen pro Tag. An mehr als 50 Tagen im Jahr wird diese Zahl deutlich überschritten. Hinzu kommt der tägliche Andrang von motorisiert Anreisenden auf die Hochschulsportanlagen und das Naherholungsgebiet Zürichberg. Folge dieses Missverhältnisses von vorhandenden zu gesuchten Parkplätzen sind ein zeitweise intensiver Suchverkehr, Ausweichen in entfernte Quartierstrassen und Verkehrsstau auf den Zufahrtsachsen.

Alternativ zur Gebührenerhöhung wurde auch eine Erhöhung der Anzahl Parkplätze in der Umgebung des Zoos geprüft. Dieses Vorgehen würde allerdings das bestehende und geplante Angebot des öffentlichen Verkehrs unterlaufen und zudem der städtischen Mobilitätsstrategie, dem Umweltschutzgedanken und dem Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft widersprechen. Zudem ist Rücksicht zu nehmen auf die Anwohnerschaft, die sich über das grosse Verkehrsaufkommen beklagt.
Es drängen sich deshalb Massnahmen auf, die zur Verminderung des motorisierten Privatverkehrs zum Zoo, dem Naherholungsgebiet Zürichberg sowie den weiteren Freizeitanlagen beitragen.

Finanzielle Auswirkungen
Die Reduktion des motorisierten Privatverkehrs kann nur über eine neue Hochtarifzone erreicht werden. Für die Stadt Zürich würde ein jährlicher (geschätzter) Mehrertrag von 1,2 Millionen Franken resultieren, der bei jährlichen Parkgebührenerträgen von rund 21 Millionen Franken in der ganzen Stadt jedoch relativ gering ist.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Vorschriften über die Parkierungs- und Park-kontrollgebühren wie folgt zu ergänzen:

«Das Gebiet «Zoo Zürich» wird wie folgt begrenzt: Dreiwiesenstrasse, nördlicher Fahrbahnrand, entlang Kataster-Nrn. HO4602 und HO4534; Forrenweidstrasse, Kataster-Nr. HO3959; Krähbühlstrasse, westlicher Fahrbahnrand, zwischen Zürichbergstrasse und Haus Nr. 135; Rolf-Balsiger-Strasse, PP Masoala, Kataster-Nrn. HO4599 und HO4611; Zürichbergstrasse, Teilstück Pilgerweg bis Haus Nr. 235 (inkl. Klosterweg beim Zooeingang)

Art. 3
Für das bis zu 30 Minuten dauernde Parkieren (…) beim Zoo wird eine blosse Parkuhrkontrollgebühr von 0,50 Franken erhoben.

Art. 4
Für das mehr als 30 Minuten dauernde Parkieren (…) beim Zoo (werden) jeweils für 30 Minuten die Parkierungsgebühr von 1 Franken und die Parkuhrkontrollgebühr von 0,50 Franken (erhoben).»

Wer die Höchstparkierdauer von sechs Stunden voll ausnutzt, hätte demnach 17 Franken statt wie bisher 3 Franken zu entrichten.