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Stadtrat gegen teuren Abbruch des Projekts «zürich transit

Medienmitteilung

Nach der Streichung von 80 000 Franken aus dem Budget 2010, die für das Kunstprojekt «zürich transit maritim» vorgesehen waren, hat der Stadtrat die rechtliche Situation abgeklärt und erste Entscheide gefällt. Ein Abbruch des Projekts kommt zum heutigen Zeitpunkt nicht in Frage. Auch die Idee einer Fremdfinanzierung fällt ausser Betracht. Noch offen ist die Frage, ob das Projekt unverändert, modifiziert oder gar nicht weiterverfolgt wird. Bis zur Klärung dieser Fragen wird auch die Bausektion keinen Entscheid fällen.

27. Januar 2010

Am 9. Dezember 2009 strich der Gemeinderat beim Budget 2010 aus dem Konto des Tiefbauamtes für kleinere Neu- und Umbauten 80 000 Franken heraus. Die Begründung lautete: «kein Hafenkran». Gemeint ist, dass auf die Installation eines Hafenkrans am Limmatquai zu verzichten sei. Die Installation ist befristet für einige Monate im Jahr 2011 im Rahmen des Kunstprojekts «zürich transit maritim» vorgesehen.

Ebenfalls am 9. Dezember 2009 wurde ein Postulat von Susi Gut und Markus Schwyn (GR Nr. 2009/57) überwiesen, mit welchem der Stadtrat gebeten wird zu prüfen, wie auf die geplante Installation eines Hafenkrans verzichtet werden könne. Das im Februar 2009 eingereichte Postulat war im März 2009 vom Gemeinderat für nicht dringlich erklärt worden.

Bisherige Bewilligungsschritte
Im Januar 2008 bewilligte der damalige Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes einen Objektkredit in der Höhe von 600 000 Franken für ein Kunstprojekt auf dem Fleischhallenareal am Limmatquai. Die Bewilligung von Objektkrediten bis zu einer Million Franken obliegt den Departementsvorstehenden. Der Objektkredit wurde damals unter den Vorbehalt der Bewilligung der für das Jahr 2009 benötigten Budgetmittel durch den Gemeinderat gestellt.

Im Dezember 2008 bewilligte der Gemeinderat die für das Projekt beantragten Budgettranchen für das Jahr 2009 in der Höhe von insgesamt 500 000 Franken.

Damit waren die kreditrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit sich der Stadtrat bzw. die Verwaltung im Aussenverhältnis vertraglich binden durfte. Das Tiefbauamt schloss in der Folge einen Werkvertrag mit dem Team «zürich-transit-maritim» über die Projektierung und Umsetzung des Kunstprojektes.

Bedeutung der Budget-Kürzung
Die Streichung der Budgettranche 2010 hat juristisch nicht zur Folge, dass der Objektkredit von 600 000 Franken aufgehoben wird, den der damalige Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes im Januar 2008 bewilligt hatte. Auch durfte der Werkvertrag abgeschlossen werden, nachdem der Gemeinderat die erste Budgettranche bewilligt hatte. Ein später sich regender parlamentarischer Widerstand hat darauf aus juristischer Sicht keinen Einfluss.

Rechtsfolgen eines Projektabbruchs
Bei einem Ausstieg aus dem Werkvertrag würde die Stadt Zürich schadenersatzpflichtig. Im vorliegenden Fall müsste die geschuldete Vergütung für die bereits ausgeführten Arbeiten zuzüglich Schadenersatz wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung ermittelt werden. Würde das Projekt heute abgebrochen, würden der Stadt Zürich Kosten in der Grössenordnung von mindestens 210 000 Franken entstehen.

Grundsätzliche Haltung des Stadtrates zum Kunstprojekt «zürich transit maritim»
Der Stadtrat ist vom künstlerischen Wert des Vorhabens weiterhin überzeugt. Bereits heute wird über «zürich transit maritim» international berichtet. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Durchführung des Kunstprojekts weitherum wahrgenommen und kommentiert wird und den Ruf der Stadt Zürich als Kulturstadt stärkt.

Die nun in Zürich entstandene Kontroverse zeigt exemplarisch, dass das Kunstprojekt tatsächlich die Gemüter zu bewegen vermag. Als schwierig empfindet der Stadtrat den Umstand, dass erst nach Bekanntwerden des künstlerischen Inhalts des Vorhabens das Parlament die Realisierung desselben verhindern möchte. Der Stadtrat sieht hierbei die künstlerische Freiheit tangiert.

Schlussfolgerung
Der Stadtrat steht weiterhin zum Kunstprojekt «zürich transit maritim», denn

  • er glaubt nach wie vor an die positive Ausstrahlungskraft des Projekts. Dass sich Gegner ungleich lauter artikulieren als Befürworter und dass Kunstwerke in der Anfangsphase besonders viel Widerstand erzeugen, nimmt er als bekannte Phänomene in Kauf,
  • wie dargelegt, hat die Streichung der Tranche 2010 keineswegs zur Folge, dass die Bewilligung des Objektkredits aufgehoben ist,
  • wie dargelegt, sind der Stadt bereits Kosten und Verpflichtungen entstanden, die auch bei Projektabbruch geschuldet sind.

Gleichwohl nimmt der Stadtrat den Entscheid des Gemeinderates als Signal, dass es bei aller Rechtmässigkeit politische Gründe gibt, das Projekt zu hinterfragen. Zur Fassung eines endgültigen Entscheids bedingt sich der Stadtrat Zeit aus. Ausgeschlossen ist eine Fremdfinanzierung, etwa durch Sponsoring, da dies ein Ignorieren des politischen Signals wäre. Zur Disposition stehen noch drei Möglichkeiten: Abbruch, ein modifiziertes Projekt oder das Weiterverfolgen des Originalprojektes.

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