Flughafen Betriebsreglement: Stadt Zürich erhebt Beschwerde
Medienmitteilung
Die Stadt Zürich zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über das Betriebsreglement des Flughafens Zürich ans Bundesgericht weiter.
1. Februar 2010
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10. Dezember 2009 über das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich sowie diverse Infrastrukturanlagen entschieden. Die Stadt Zürich erhebt gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht. Die Beschwerdefrist läuft heute Montag, 1. Februar, ab. Die Stadt Zürich anerkennt die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich grundsätzlich. Sie ist aber gleichzeitig der Auffassung, dass sich dieser nicht über Jahre hinweg losgelöst von allen raumplanungs- und umweltrechtlichen Vorgaben entwickeln soll.
Verstösse gegen Umwelt- und Raumplanungsrecht
Insbesondere hat die Stadt gerügt, dass wesentliche Änderungen am bisherigen Betrieb ohne eine Abstimmung mit dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt nicht zulässig sind und daher auch nicht hätten genehmigt werden dürfen. So etwa die Abkehr von der bisherigen Nordausrichtung des Flughafens durch die Einführung von Süd- und zusätzlichen Ostanflügen. Die Südanflüge verstossen überdies gegen diverse Vorschriften des Umwelt- und Raumplanungsrechts und hätten zumindest zeitlich stark eingeschränkt werden müssen.
Längere Nachtruhe gefordert
Schliesslich beantragt die Stadt Zürich ein weiteres Mal die Ausdehnung der Nachtruhe um eine zusätzliche Stunde ab 22.00 Uhr. Sie erachtet dies als effektivste Massnahme, um allen Anwohnerinnen und Anwohnern rund um den Flughafen eine ungestörte Nachtruhe zu sichern.