Gemeinnütziges Baurecht für 440 Wohnungen in Schwamendingen
Medienmitteilung
Baugenossenschaft MEHR ALS WOHNEN will wegweisende Siedlung realisieren
3. Februar 2010
Mit einem Baurechtsvertrag soll es der Baugenossenschaft MEHR ALS WOHNEN ermöglicht werden, auf dem 40 172 m2 messenden «Hunzikerareal» im Gebiet Hagenholz/Leutschenbach eine wegweisende Neubausiedlung zu erstellen. Mit seinem Antrag an das Parlament unterstreicht der Stadtrat seine aktiven Bemühungen, einen namhaften Beitrag zur Erstellung von preiswertem und zukunftsfähigem Wohnraum zu leisten. Das Neubauprojekt mit rund 440 Wohnungen und 3500 m2 Gewerbe- und Dienstleistungsflächen orientiert sich an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Die Genossenschaft MEHR ALS WOHNEN wurde 2007 anlässlich des Jubiläums «100 Jahre gemeinnütziger Wohnungsbau» gegründet; sie wird von über 50 Stadtzürcher Baugenossenschaften unterstützt und mitgetragen.
Grundlage für die neue Siedlung bildet ein Architekturwettbewerb, den die Genossenschaft unter Leitung des Amtes für Hochbauten durchgeführt hat. Mit der grossen und zukunftsfähigen Überbauung soll sich das Wohnen im bisher vornehmlich von Industrie- und Gewerbenutzungen geprägten Quartier Hagenholz/Leutschenbach definitiv etablieren.
Von den 440 Wohneinheiten werden 80 Prozent im freitragenden und 20 Prozent im subventionierten, also im gezielt verbilligten Wohnungsbau erstellt. Nebst preisgünstigen Familienwohnungen sollen auch Wohnungen für vor- und nachfamiliäre Phasen angeboten werden, darunter spezielle Wohnungen für Wohngruppen, Wohngemeinschaften, für ältere Menschen, für Alleinstehende und für Paare. Vorgesehen sind aber auch zumietbare Zimmer, eine Art Hotelzimmer für temporäres Wohnen sowie Ateliers für Kunstschaffende. Am häufigsten werden in der Siedlung die 4½-Zimmerwohnungen (138 Einheiten, 102 m2) sowie die 3½-Zimmerwohnungen (100 Einheiten, 82 m2) vorkommen.
Der Baurechtszins beträgt - vorbehältlich der Bauabrechnung - jährlich 1 034 187 Franken. Er basiert auf den sogenannten «Richtlinien 65» (Richtlinien für die Anrechnung von Land beim Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken aus dem Jahre 1965) und den «Grundsätzen 24» (Grundsätze betr. die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aus dem Jahre 1924). Das Baurecht dauert 62 Jahre mit einer Verlängerungsoption von zweimal 15 Jahren.
Sofern der Gemeinderat den Baurechtsvertrag genehmigt, kann die Baugenossenschaft das Projekt weiter vorantreiben und im 2. Semester 2010 die Baueingabe einreichen. Wenn keine Rekurse eingehen, ist mit einem Baubeginn Mitte 2011 und mit einem (gestaffelten) Bezug 2013/2014 zu rechnen.