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Gegenvorschlag des Stadtrates zu KMU-Volksinitiativen

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die Rechtmässigkeit der beiden Volksinitiativen des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich zur Förderung und Entlastung von KMU festgestellt. Gleichzeitig hat er beschlossen, zuhanden des Gemeinderates einen Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen auszuarbeiten.

4. Februar 2010

Am 3. September 2009 wurden bei der Stadtkanzlei zwei Volksinitiativen des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich eingereicht: die «KMU-Entlastungsinitiative» zur Ergänzung der Gemeindeordnung und zum Abbau von Vorschriften sowie finanzieller und administrativer Belastungen von KMU-Betrieben und die «KMU-Förderungsinitiative» zum Erlass einer Verordnung mit demselben Ziel. Am 21. Oktober 2009 bestätigte der Stadtrat, dass beide Volksinitiativen mit genügend gültigen Unterschriften zustande gekommen seien.

Nach inhaltlicher Prüfung stellt der Stadtrat heute auch die Rechtmässigkeit der beiden Volksinitiativen fest. Die Initiativen erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen betreffend Durchführbarkeit, Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht und Einheit der Materie.

Der Stadtrat hat Verständnis für das Anliegen der Initianten. Es ist sein kontinuierliches Bestreben, die Kundenorientierung der Verwaltung, die Vereinfachung überregulierter Abläufe, die Verschlankung von Bewilligungsverfahren und den Abbau der Normendichte weiter zu optimieren. Der Stadtrat hat diese Anliegen in den letzten vier Jahren mit dem Legislaturschwerpunkt «Die Stadt Zürich: kundenorientiert, initiativ und kompetent» zu einem politischen Hauptanliegen gemacht.

Der Stadtrat wird zuhanden des Gemeinderates einen Gegenvorschlag erarbeiten. Ziel des Stadtrates ist es, die Grundanliegen der Initiativen unkompliziert und wirkungsvoll aufzunehmen, z. B. mit einer Prüfung von Erlassen und Normen unter Beizug von Gewerbevertretenden oder mit der Prüfung der Idee einer zentralen Anlaufstelle für Gewerbetreibenden in der Stadtverwaltung.

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