Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Erkenntnisse im Zusammenhang mit Vergiftungssymptomen bei Hunden (Nachtrag zur Medienmitteilung „Mehrere Hunde mit Vergiftungssymptomen im Kreis 10“, vom 16. Februar 2010, 17:50 Uhr)

Medienmitteilung

Bekanntlich gingen letzte Woche bei der Stadtpolizei Zürich mehrere Anzeigen von Hundehalterinnen und –haltern ein, deren Tiere sich in Zürich-Höngg auf unbekannte Art und Weise Vergiftungen zugezogen hatten. Gemäss den bisherigen Abklärungen der Stadtpolizei Zürich sowie der Tierklinik in Bern ist nicht davon auszugehen, dass die Hunde absichtlich vergiftet wurden.

25. Februar 2010,13.03 Uhr

Im Februar 2010 gingen bei der Stadtpolizei Zürich insgesamt sieben Anzeigen wegen vergifteten Hunden ein. Für drei der betroffenen Vierbeiner kam jede Hilfe zu spät und sie starben. Die Abklärungen der Polizei ergaben, dass mindestens drei Tiere offenbar fast an derselben Stelle auf einem Feld etwas gefressen haben mussten. Die Ermittlungen der Polizei zeigten, dass sich im ausgelegten Naturdünger (Mist) auch eine Anhäufung von Traubentrester-Abfällen befand. Mist- und Tresterproben wurden sichergestellt und vom Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich untersucht. Dabei konnten keine toxischen Stoffe festgestellt werden. Parallel dazu waren eine Autopsie und Abklärungen der Tiermedizin in Bern im Gang. Gemäss ärztlichen Angaben konnten keine eindeutigen Resultate erzielt werden, was die genaue Todes- oder Krankheitsursache der untersuchten Tiere ist. Die Aufnahme von Traubentrester kann aber gemäss den Tiermedizinern bei Hunden zu Nierenproblemen bis hin zu Nierenversagen führen, was auf die drei in Bern untersuchten Hunde zutraf. Ob die neuropathologischen Befunde auch damit vereinbart werden können, ist nach wie vor unklar. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, dass die Hunde nach dem Verzehr der Traubenabfälle erkrankt und in einigen Fällen aufgrund von Nierenversagen verstorben waren. Tiermist und Trester dürfen als Dünger grundsätzlich verwendet und können dementsprechend in den Landwirtschaftszonen eingesetzt werden. Nicht erlaubt ist hingegen gemäss Umweltschutzgesetz das Düngen während der Vegetationsruhe sowie auf gefrorenem oder schneebedecktem Boden. Zurzeit wird geprüft, ob gegen das Umweltschutzgesetz verstossen worden ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unabhängig von Jahreszeit und Witterung bei den Hunden ähnliche Krankheitssymptome beim Fressen von Traubenabfällen aufgetreten wären. Obwohl im betroffenen Gebiet kein Leinenzwang für Hunde besteht, hat es sich gezeigt, dass freilaufende Tiere immer gut beobachtet werden müssen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Tiere schädliche Substanzen zu sich nehmen. Gemäss Angaben von Grün Stadt Zürich werden die Verantwortlichen der Fachstelle Landwirtschaft alles daran setzen, dass solche Fälle in Zukunft verhindert werden können und ihrerseits entsprechende Massnahmen treffen. Ein Bild der Mist-Traubenabfall-Mischung kann unter www.stadtpolizei.ch heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Judith Hödl
Stadtpolizei
Infostelle
Telefon 044 411 91 11