Verordnung über städtische Vertretungen in Drittinstitutionen
Medienmitteilung
Einheitliche Standards und hohe Transparenz als Merkmale
Der Stadtrat hat die «Verordnung über städtische Vertretungen in Organen von Drittinstitutionen» beschlossen. Damit erhält dieser vielfältige Bereich erstmals einheitliche Standards und mehr Transparenz.
14. April 2010
Bei diesen «Drittinstitutionen» handelt es sich um verschiedenste privat- oder öffentlich-recht-liche Organisationen mit Aufgaben, die im öffentlichen Interesse stehen. Konkret geht es um Kulturinstitute, um Energieunternehmen oder um gemeinnützige Wohnbauträger, um nur einige Beispiele zu nennen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie wichtige Beiträge für die städtischen Infrastrukturen und Leistungen und damit für die Lebensqualität in der Stadt Zürich erbringen. Um ihre Interessen möglichst direkt einbringen zu können, ist die Stadt oftmals in den Leitungsorganen (Vorstand, Verwaltungsrat, Stiftungsrat usw.) dieser Drittinstitutionen vertreten. In vielen Fällen sind es städtische Angestellte oder Mitglieder des Stadtrates, die diese Interessen wahrnehmen. Ernannt werden diese Vertretungen gemäss Gemeindeordnung vom Stadtrat.
Bisher gab es zu diesen Vertretungen nur vereinzelte und zudem lückenhafte Bestimmungen. Die vom Stadtrat beschlossene Verordnung regelt nun erstmals in umfassender Weise den Wahlmodus, die Amtszeit, den Umgang mit Interessenkonflikten, die Berichterstattung und Rechenschaft, die Entschädigung und Verantwortlichkeit der Vertreterinnen und Vertreter. Die Regelung kommt erstmals bei der anstehenden Gesamterneuerung der Abordnungen in Drittinstitutionen für die Amtszeit 2010-2014 zur Anwendung.
Der Beschluss des Stadtrates hat eine Vorgeschichte: 2008 hat der Stadtrat dem Gemeinderat eine weitgehend gleichlautende Verordnung unterbreitet und so eine Motion erfüllt. Das Parlament stimmte der Verordnung nach eingehender Detailberatung im Dezember 2009 vorerst zu. In der Schlussabstimmung vom März 2010 kam es dann aber zu einer überraschenden Kehrtwende – die Verordnung wurde knapp abgelehnt.
Weil per September eine Gesamterneuerung der Abordnungen in Drittinstitutionen für die Amtszeit 2010-2014 ansteht, ist das Geschäft dringend geworden. Darum hat der Stadtrat jetzt die Verordnung in eigener Kompetenz erlassen. Ihr Text ist weitestgehend identisch mit jener Fassung, die dem Gemeinderat vor vier Wochen vorlag. So werden zahlreiche Anliegen aufgenommen, die vom Gemeinderat eingebracht worden sind. Umstritten war beispielsweise, wie lange ehemalige Mitglieder des Stadtrates ihr Mandat in Einzelfällen weiterführen dürfen. Der Stadtrat hatte ursprünglich zwei Amtsdauern (acht Jahre) vorgeschlagen, während der Gemeinderat diese Frist auf zwei Jahre verkürzen wollte. Gemäss der nun beschlossenen Fassung sollen es nun vier Jahre sein. Bei städtischen Angestellten, die aus dem städtischen Dienst ausscheiden, hatte das Parlament vorgeschlagen, dass ein Mandat höchstens um zwei Jahre verlängert werden dürfe. Der Stadtrat ist gleich wie das Parlament der Meinung, dass eine Verlängerung als Ausnahme zu betrachten ist. Er lässt jetzt aber zu, dass ein Mandat bei «Vorliegen besonderer Umstände» um mehr als zwei Jahre verlängert werden kann.