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Stellungnahme zum Energiegesetz EnG

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich begrüsst es grundsätzlich, dass der Kanton den Energie-Einsatz im Gebäudebereich effizienter gestalten will. Einige Regelungen widersprechen jedoch der Zielsetzung: Etwa die Zulassung eines Heizpilzes vor Restaurants oder die Möglichkeit, Freibäder ganzjährig zu heizen.

31. Mai 2010

Mit der Änderung im Energie-Gesetz will der Regierungsrat den CO2 –Ausstoss reduzieren und den Kanton unabhängiger von fossilen Energien machen. Ansatzpunkt ist der Gebäudebereich, der in der Zuständigkeit des Kantons liegt und durch die Gemeinden vollzogen wird. Die Stadt Zürich, welche die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung festgeschrieben hat, begrüsst diesen Ansatz. Gerade im Gebäudebereich liegt ein grosses Potenzial für Energie-Effizienz und damit eine Reduktion des CO2-Ausstosses. Gesetzliche Grundlagen im Bau- und Planungsbereich, die heute erlassen werden, haben Auswirkungen für viele Jahrzehnte. Aus diesem Grund muss die Gesetzgebung in diesem Bereich speziell vorausschauend  und zukunftsgerichtet sein. Aus Sicht der Stadt Zürich genügt die vom Regierungsrat dem Kantonsrat zugeleitete Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes diesen Anforderungen nicht in allen Punkten.

Insbesondere widerspricht das Ansinnen, Heizpilze im Aussenbereich vor Restaurants zuzulassen, fundamental den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Im Vergleich zu Innenheizungen haben Wärmepilze und Heizstrahler einen enormen Energieverbrauch und eine geringe Effizienz. Dies widerspricht der – sowohl in der eidgenössischen als auch in der kantonalen Energiegesetzgebung festgelegten – Stossrichtung eines effizienten Einsatzes der Energie. Diese Meinung unterstützt auch ein Entscheid der Baurekurskommission, welche im August 2009 entschieden hat, dass mit Propangas betriebene Heizungen verboten werden können.

Auch die Bestimmung, dass Freiluftbäder während des ganzen Jahres geheizt werden dürfen, entspricht nicht einem gezielten, umweltgerechten Ressourceneinsatz. Dies soll weiterhin nur im Sommerhalbjahr möglich sein.

Weiter schlägt die Stadt Zürich vor, beim Betrieb von Wärmekraftkoppelungsanlagen nicht zwischen erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie zu unterscheiden. Denn die erneuerbare Energie, die für den Betrieb einer Wärmekraftkoppelungsanlage eingesetzt wird, ist erstens nicht unbegrenzt verfügbar und könnte zweitens auch für andere Zwecke genutzt werden.