Höhere Parkgebühren und längere Höchstparkierungsdauer rund um den Zoo an Sonn- und Feiertagen
Medienmitteilung
Die Nachfrage nach Parkplätzen rund um den Zoo übersteigt das Angebot an vielen Sonn- und Feiertagen bei weitem. Um den Privatverkehr zum Zoo an diesen Tagen zu reduzieren, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat neue Parkierungstarife festzusetzen. So kostet eine Stunde parkieren an Sonn- und allgemeinen Feiertagen neu 2 Franken (an Werktagen wie bisher 50 Rappen). Für die maximale Parkierungsdauer (neu 8 statt 6 Stunden) sollen künftig 15 Franken (bisher 3 Franken für 6 Stunden) entrichtet werden. Die neue Regelung betrifft sowohl die Parkplätze beim Zoo als auch jene an der Adlisbergstrasse.
9. Juni 2010
Bereits am 27. Januar 2010 befasste sich der Stadtrat mit dem Parkplatzregime rund um den Zoo und erarbeitete eine Weisung zu Handen des Gemeinderates; dies nicht zuletzt in Erfüllung eines Postulats, das die Anhebung der Parkplatzgebühren im Gebiet Zoo auf den innerstädtischen Tarif verlangte. Aufgrund eines Wiedererwägungsgesuchs aus dem Stadtrat wurde diese Weisung allerdings nochmals überarbeitet. Heute verabschiedete der Stadtrat die überarbeitete Regelung mit gegenüber der ersten Version leicht reduzierten Parkgebühren. Zudem soll der teurere Tarif nur an Sonn- und Feiertagen gelten. Von Montag bis Samstag bleiben die Parkierungsgebühren unverändert.
Die Gründe für das neue Regime bleiben jedoch unverändert: Bis zu 10 000 Gäste strömen an Spitzentagen in den Zoo, viele von ihnen wählen als Verkehrsmittel das Privatauto. Die Auslastungsgrenze der Parkplätze liegt erfahrungsgemäss bei 4 800 Besucherinnen und Besuchern pro Tag. An mehr als 50 Tagen im Jahr wird diese Zahl deutlich überschritten. Hinzu kommt der Andrang von motorisiert Anreisenden auf die Hochschulsportanlagen und das Naherholungsgebiet Zürichberg. Dieses Missverhältnis des Angebots von vorhandenden zur Nachfrage nach gesuchten Parkplätzen hat einen zeitweise intensiven Suchverkehr, Ausweichen in entfernte Quartierstrassen, Verkehrsstau auf den Zufahrtsachsen und die Behinderung des Tramverkehrs zur Folge.
Es drängen sich deshalb Massnahmen auf, die zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs zum Zoo, dem Naherholungsgebiet Zürichberg sowie den weiteren Freizeitanlagen beitragen. Die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs kann nur über eine Tarifordnung erreicht werden.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Vorschriften über die Parkierungs- und Park-kontrollgebühren mit einer Regelung für den Tarif im Gebiet Zoo (vgl. Situationsplan im untenstehenden PDF) an Sonn- und allgemeinen Feiertagen zu ergänzen:
vgl. Tabelle 1 im untenstehenden PDF
Wer die Höchstparkierungsdauer von 8 Stunden voll ausnutzt, hätte demnach 15 Franken zu entrichten. Die Betriebszeiten (Montag bis Sonntag von 08.00 bis 19.00 Uhr) werden beibehalten.
Auf der Parkierungsanlage Dolder (Adlisbergstrasse) gilt heute eine Höchstparkierungsdauer von 15 Stunden; eine Parkgebühr wird nicht erhoben. Neu werden Parkuhren installiert und die Höchstparkierungsdauer an Werktagen auf 12 Stunden und an Sonn- und Feiertagen auf
8 Stunden reduziert. Zudem sollen sowohl an Werktagen (50 Rappen pro Stunde) als auch an Sonn- und Feiertagen (gleicher Tarif wie beim Zoo) Parkgebühren erhoben werden.
vgl. Tabelle 2 im untenstehenden PDF
Die neue Tarifordnung generiert einen geschätzten Mehrertrag von 0,4 Mio. Franken pro Jahr. Dieser Betrag ist in das Verhältnis zum Total der jährlichen Parkgebührenerträgen von stadtweit rund 21 Mio. Franken zu setzen.