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Neue Gebührenregelung für Blaue Zonen

Medienmitteilung

Moderate Gebührenerhöhung für Anwohnende - substantielle Gebührenreduktion für das Gewerbe

Die Festsetzung der Gebühren für die jeweiligen Bewilligungen der Blauen Zonen erfordert eine Grundlage in der Kompetenz des Gemeinderates (Legislative). Dies schlägt der Stadtrat vor. Gleichzeitig beantragt der Stadtrat erstmals seit 1992 moderate Gebührenanpassungen. Die Anwohnerparkkarten sollen neu 300 Fr./Jahr (bisher 240 Fr./Jahr) kosten. Bei den Gewerbeparkkarten mit Gültigkeit für maximal sechs Fahrzeuge sieht der Stadtrat eine Gebührenreduktion auf 480 Fr./Jahr (bisher 600 Fr./Jahr) vor. Neu einführen will der Stadtrat eine Gewerbeparkkarte für nur ein Fahrzeug (360 Fr./Jahr).

9. Juni 2010

Mehrere Gründe bewegen den Stadtrat, die Gebührenregelung der Blauen Zone dem Gemeinderat zu unterstellen und die Gebühren anzupassen. Unter anderem sind dies die Teuerung sowie politische Vorstösse, welche einerseits eine Besserstellung des Gewerbes verlangen, wie auch die Überwälzung des tatsächlichen Aufwands für die Bewirtschaftung und den Unterhalt der Blauen Zonen. Der Gemeinderat setzt die Rahmengebührenordnung fest. Damit wird eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage für die Gebührenerhebung in der Blauen Zone geschaffen. Dem Stadtrat obliegt es dann, innerhalb des vom Gemeinderat festgesetzten Rahmens die einzelnen Gebühren festzulegen. Mit den Gebühren werden der Administrativaufwand, die Kontrolle, die Reinigung sowie der gesteigerte Gemeingebrauch abgegolten.

Günstigere Gewerbeparkkarte, teurere Anwohnerparkkarte
Der Stadtrat möchte zudem im Zuge der Neuregelung die Gebühren der Gewerbe- und Anwohnerparkkarten anpassen. Bei den Gewerbeparkkarten (für Fahrzeuge, die als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen im Einsatz stehen) ist eine Gebührensenkung aufgrund der Vereinfachung in den administrativen Abläufen und beim Ausstellungsverfahren angezeigt. Neu soll die Gewerbeparkkarte mit Gültigkeit für maximal sechs Fahrzeuge 480 Fr./Jahr (bisher 600 Fr./Jahr) kosten. Zudem wird neu eine Gewerbeparkkarte für nur ein Fahrzeug eingeführt. Diese Bewilligung soll 360 Franken kosten und berechtigt ebenfalls zum Parkieren in allen Blauen Zonen. Damit kommt der Stadtrat einem häufig geäusserten Wunsch des Gewerbes nach.

Der Stadtrat erachtet es gleichzeitig als notwendig, die Gebühren für die Anwohnerparkkarte moderat auf neu 300 Fr./Jahr (bisher 240 Fr./Jahr) anzuheben. Dies entspricht in etwa dem Schweizer Durchschnittspreis von 25 Franken pro Monat. Nach wie vor garantiert der Erwerb einer Anwohnerparkkarte keinen Parkplatz, sondern gibt dem Halter die Möglichkeit, sein Fahrzeug in der Blauen Zone des eigenen Postleitzahlkreises zeitlich unbeschränkt abzustellen. Bei allen weiteren Bewilligungen sind keine Gebührenänderungen vorgesehen.

Gemeinderat entscheidet
Wann und ob die Neureglung in Kraft treten kann, hängt vom Gemeinderat ab. Beschliesst der Gemeinderat die Neufassung der «Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenverordnung)», so kann der Stadtrat die «Gebührenordnung Parkkarten Blaue Zonen» erlassen.