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Stadtrat beantragt dem Parlament Verlängerung der GAMMA-Verordnung

Medienmitteilung

In der Volksabstimmung vom 27. September 2009 wurde die Vorlage zur Datenbank GAMMA zur Reduktion von Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen angenommen. Die Stadtpolizei führt die Datenbank seit Anfang dieses Jahres. Weil die Gültigkeit der Verordnung bis Ende 2010 befristet ist und die Stadtpolizei noch nicht genügend Erfahrungen sammeln konnte, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Verlängerung bis 31. Dezember 2012.

29. September 2010

Als eine von zahlreichen Massnahmen zur Reduktion von Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen und als Instrument zur Deanonymisierung von gewaltbereiten und Gewalt suchenden «Fans» wurde der Stimmbevölkerung die Datenbank GAMMA zur Annahme empfohlen und von dieser am 27. September 2009 mit grosser Mehrheit angenommen. Die Spezialisten der Stadtpolizei Zürich haben die GAMMA ab 1. Januar 2010 in Betrieb genommen. Als gewaltbereit gilt, wer bereits gewalttätiges Verhalten gezeigt hat. Demgegenüber ist jemand Gewalt suchend, wenn er sich anlässlich von Sportveranstaltungen derart auffällig benimmt, dass er sich von rein sportinteressierten Zuschauerinnen und Zuschauern klar unterscheidet. Aufgrund seines Verhaltens im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung wird er einer polizeilichen Massnahme unterzogen, weil er beispielsweise eine Bedrohungslage gegenüber Personen oder Eigentum schafft. Aktuell sind 69 Personen in der Datenbank erfasst.

Jede registrierte Person wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie in der Datenbank erfasst worden ist. Sie weiss deshalb, dass ihre persönlichen Daten der Stadtpolizei Zürich bekannt sind. Diese Deanonymisierung soll registrierte Personen von Straftaten abhalten. GAMMA wirkt in diesem Sinne präventiv. Die polizeilichen Szenenkenner haben bei den Spielen die Absicht, mit gewaltbereiten und Gewalt suchenden Personen den Kontakt zu pflegen, indem sie im Vorfeld oder am Rande der Sportveranstaltungen die in GAMMA erfassten Personen ansprechen und mit ihnen Gespräche führen. Dabei handelt es sich um eine vorrangige Aufgabe, die Personen von Gewalttaten abhalten soll.

Aufgrund der langen Behandlungsdauer der GAMMA-Verordnung und der Volksabstimmung wurde die Verordnung erst auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Entsprechend konnte die Stadtpolizei das Instrument GAMMA erst während eines kurzen Zeitraums nutzen. Sie muss noch mehr Erfahrungen mit GAMMA sammeln, bis über deren Nutzen eine fundierte Aussage gemacht werden kann. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung und der damit verbundenen Massnahmen zur Deanonymisierung soll Aufschluss darüber geben, ob mit der Datensammlung tatsächlich Gewalttaten frühzeitig erkannt und verhindert werden können. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat, die Anwendbarkeit der GAMMA-Verordnung bis 31. Dezember 2012 zu verlängern.

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