PJZ: weiteres Vorgehen soll in Absprache mit Kanton geklärt werden
Medienmitteilung
Der Stadtrat hatte den Bau des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) befürwortet und bedauert daher den Entscheid des Kantonsrats, das von der Zürcher Stimmbevölkerung angenommene Polizei- und Justizzentrum nicht zu realisieren. Der Stadtrat wird sich vom Regierungsrat über das weitere Vorgehen orientieren lassen.
29. September 2010
Das Amt für Städtebau hat das Projekt über mehrere Jahre intensiv begleitet und war an der Ausarbeitung des Master- und des Gestaltungsplans massgeblich beteiligt. Der Stadtrat erteilte die Baubewilligung, gegen die jedoch ein Rekurs hängig ist, womit sie noch nicht rechtskräftig ist. Der Stadtrat stellt zudem fest, dass das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum nach wir vor Gültigkeit hat. Eine anderweitige Verplanung des Areals ist daher verfrüht. Der Stadtrat hat zwar die von verschiedenen Seiten formulierten Begehren zur Kenntnis genommen, will aber vorerst abwarten, wie der Kanton weiter vorzugehen gedenkt.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass es sich beim Areal des Güterbahnhofs um ein grosses und für die Stadt gewichtiges Areal handelt. Grundeigentümer sind aber nach wie vor die SBB, die über das Areal verfügen können, sollte es nicht für den Bau eines PJZ genutzt werden. Fest steht auch, dass dann der Güterbahnhof mit seinem Kopfbau und den grossen Güterhallen weiterhin im kommunalen Inventar für schützenswerte Bauten bleibt. Sollte der Kanton tatsächlich auf die Realisierung des PJZ verzichten, würde das weitere Vorgehen im Rahmen der regelmässig stattfindenden Gespräche zwischen der Stadt und den SBB besprochen werden.
Das provisorische Gefängnis auf dem Kasernenareal ist und bleibt ein Provisorium. Die Bewilligung läuft Ende 2011 ab. Ob eine Verlängerung möglich ist, will der Stadtrat in Absprache mit dem Kanton zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Er weiss um die Notwendigkeit dieser Infrastruktur, betont aber auch das grosse Interesse der Stadt, das Gelände wieder für die Bevölkerung zu öffnen.
Auch das Vorgehen bei weiteren Vorhaben der Stadt, die mit dem PJZ verknüpft waren (gemeinsame Polizeischule, Forensisches Institut u. a.), soll in Absprache mit dem Kanton geklärt werden.