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Stadtrat will Baulinien in der Hohlstrasse um 4 Meter verbreitern

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Baulinienbreite an der Hohlstrasse zwischen Hardplatz und Seebahnstrasse von heute 24 auf neu 28 Meter festzusetzen.

28. Oktober 2010

In der Hohlstrasse gilt seit dem Jahr 1900 im Abschnitt zwischen Hardplatz und Seebahnstrasse eine Baulinienbreite von 24 Metern. Im Mai 2009 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat eine Erweiterung des Baulinienabstands auf 36 Meter. Dies hätte es ermöglicht, im Zuge des Neubaus des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) einen Boulevard zu errichten.
Da der Kantonsrat jedoch kürzlich den Objektkredit für den Neubau des PJZ abgelehnt hat (Sitzung des Kantonsrats vom 27. September 2010), zieht nun der Stadtrat den Antrag auf diese grosszügige Erweiterung des Baulinienabstands zurück.

Der Baulinienabstand soll neu lediglich auf 28 Meter festgesetzt werden. Der Bau eines Boulevards wird damit als Ziel nicht mehr weiterverfolgt. Dennoch soll der Strassenraum für die künftige Verkehrsentwicklung und Gestaltung des Stadtraumes gesichert werden. Ein Baulinienabstand von 28 Metern ist notwendig, um die regional klassierte Veloroute, gesicherte Übergänge für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie normgerechte Tramhaltestellen zu ermöglichen. Ebenfalls ist der Raum für eine allfällige zusätzliche Tramlinie in der Hohlstrasse freizuhalten. Mit dieser Festsetzung wird die Baulinie der Hohlstrasse vom Seebahngraben bis zum Farbhof durchgehend 28 Meter betragen.

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