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Pflegebedürftige Personen müssen sich neu an den Pflegekosten beteiligen

Medienmitteilung

Am 1. Januar 2011 tritt schweizweit die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Im Kanton Zürich führt die Neuordnung der Pflegefinanzierung zu einer Entlastung der Krankenversicherungen und zu einer Zusatzbelastung der öffentlichen Hand und der Patientinnen und Patienten. Der Stadtrat hat diese Änderungen mit der Anpassung seiner Taxordnungen für die Pflegezentren und Altersheime vorbereitet.

3. November 2010

Ab 1. Januar 2011 wird die Begleichung der Pflegekosten auf die Krankenkassen (fixer Beitrag pro Pflegestufe), die Bewohnerinnen und Bewohner (max. 20 Prozent des höchsten Krankenkassenbeitrags) und die öffentliche Hand (Restfinanzierung) verteilt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegezentren und Altersheime werden aufgrund dieser gesetzlichen Neuordnung neu einen Anteil an den Pflegekosten übernehmen müssen. Konkret bedeutet dies eine maximale Beteiligung von 21.60 Franken pro Tag. Neu können die Bewohnerinnen und Bewohner die Hilflosenentschädigung zur Deckung dieses Kostenanteils verwenden, denn sie wird ihnen nicht mehr in Rechnung gestellt. Die Taxen der Pflegezentren und der Altersheime bleiben gleich, werden aber gemäss den kantonalen Vorgaben ab 2011 in Hotellerie- und Betreuungskosten aufgeteilt. Eine Änderung gibt es auch bei der Spitex. Neu gilt eine Eigenbeteiligung bei Pflegeleistungen der Spitex von maximal 8.00 Franken pro Tag. Für ergänzungsleistungsberechtigte Personen wird die zusätzliche Belastung im Heim oder bei der Spitex durch die Ergänzungsleistungen übernommen.

Die Stadt Zürich schätzt, dass sie 2011 deshalb die pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner zusätzlich mit rund zehn Millionen Franken wird unterstützen müssen. Für die Einführung der neuen Pflegefinanzierung gilt eine dreijährige Übergangsfrist. Wenn nach deren Ablauf die Krankenversicherungen nur noch die vom Bundesrat festgelegten Tarife zahlen, wird sich der Gemeindeanteil erheblich erhöhen.