Kunsthaus-Erweiterung - Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt
Medienmitteilung
Ab 10. November liegt der Gestaltungsplan zur Erweiterung des Kunsthaus Zürich für 60 Tage zur öffentlichen Diskussion auf. Nach diesem Mitwirkungsverfahren werden mögliche Einwendungen gesammelt, bearbeitet und in einem Bericht zuhanden des Gemeinderates zusammengefasst. Der Gestaltungsplan ist ein wichtiger planerischer Schritt für die Erweiterung des Kunsthauses.
9. November 2010
Mit der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans hat die Bevölkerung Gelegenheit, sich zur geplanten Erweiterung des Kunsthauses Zürich zu äussern. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens werden «Einwendungen» gesammelt. Diese können in die endgültige Fassung des Gestaltungsplans einfliessen, sind aber keine Rechtsmittel. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat den Gestaltungsplan mit einem Bericht zum Mitwirkungsverfahren vorlegen. Der Rat hat dann zu entscheiden, ob er nach seiner deutlichen Zustimmung zum Planungskredit im April 2010 ein weiteres Mal «Ja» zum Kunsthaus Zürich sagt.
Das Projekt für die Erweiterung des Kunsthauses ist für die Stadt von grosser kultureller und städtebaulicher Bedeutung. Der vom renommierten britischen Architekten David Chipperfield entworfene neue Museumsteil ergänzt das seit 100 Jahren bestehende und mehrfach erweiterte Museum hervorragend. Der Heimplatz bekommt ein urbanes Gesicht und wird zu einem zentralen Platz der Zürcher Kultur. Die Attraktivität des Museums wird sich weiter erhöhen. Mit dem Zuzug der wertvollen Sammlung Bührle entsteht in Europa der nach Paris bedeutendste Schwerpunkt Französische Malerei und Impressionismus. Zudem wird sehr viel mehr Kunst ab den 1960er Jahren zu sehen sein.
Mit der Erweiterung stärkt das Kunsthaus seine traditionelle Position als Haus für ein breites Publikum mit und ohne kunstgeschichtliche Vorkenntnisse. Bisherige und neue Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland werden eine hochkarätige Palette von klassischen, modernen und zeitgenössischen Werken an einem Ort versammelt finden.
Ein vom Parlament verabschiedeter, rechtskräftiger Gestaltungsplan ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung. Sämtliche Pläne und Dokumente sind vom 10. November bis 24. Januar 2011 im Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, öffentlich aufgelegt und auch im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau zu finden. Während der Auflagefrist von 60 Tagen kann man sich schriftlich zum Planinhalt äussern.
Nach der Genehmigung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat werden die Zürcherinnen und Zürcher voraussichtlich im Herbst 2012 über den Objektkredit für die Erweiterung abstimmen.