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Falscher Sicherheitsabzug bei automatischer Verkehrskontrollanlage

Medienmitteilung

Bei den durch die automatische Verkehrskontrollanlage (AVK) an der Kreuzung Leimbach- / Frymannstrasse erfassten Geschwindigkeitsfällen wurde durch die Stadtpolizei Zürich irrtümlicherweise eine falsche Sicherheitsmarge angewendet. Gestützt darauf wurden gewisse Bussen zu hoch ausgestellt. Der Fehler wurde im Rahmen einer internen Kontrolle im Oktober 2010 entdeckt.

17. November 2010,16.08 Uhr

Bei dieser automatischen Verkehrskontrollanlage an der Kreuzung Leimbach-/Frymannstrasse wird eine Messtechnologie verwendet, welche einerseits Rotlichtübertretungen registriert und anderseits unabhängig von der Lichtsignalstellung, im 24-Stunden-Betrieb, die gefahrenen Geschwindigkeiten durch im Boden eingelegte radargenaue Schlaufendetektoren überwacht. Die von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehende Sicherheitsmarge beträgt bei Schlaufenmessungen gemäss Art. 8 lit. e Ziff. 1 der Verordnung des ASTRA vom 22. Mai 2008 zur Strassenverkehrskontrollverordnung 5 km/h. Bei Lasermessungen ist eine Marge von 3 km/h abzuziehen.

Im Rahmen einer periodischen Kontrolle wurde festgestellt, dass bei den korrekt gemessenen Geschwindigkeiten durch die Stadtpolizei Zürich seit Ende März 2009 eine Sicherheitsmarge von 3 km/h anstatt von 5 km/h abgezogen wurde. Die Differenz von 2 km/h hat dazu geführt, dass zum Teil zu hohe Bussen ausgestellt wurden. Die Stadtpolizei Zürich entschuldigte sich bei den Betroffenen für diesen administrativen Fehler. Sie wird alle fehlerhaften Fälle korrigieren und Übertretungsanzeigen mit den korrekten, tieferen Bussen zustellen. Den Betroffenen, welche die Busse bezahlt haben wird der Fehlbetrag zurückerstattet.

Es wird festgehalten, dass die Anlage fehlerfrei funktionierte und die Messergebnisse an sich vollkommen korrekt waren. Dieser Vorfall hatte zur Folge, dass alle automatischen Verkehrskontrollanlagen in der Stadt Zürich einer zusätzlichen Kontrolle unterzogen wurden. Es konnten dabei keine weiteren Abweichungen festgestellt werden.

Die Stadtpolizei Zürich bedauert diesen Fehler sehr und entschuldigt sich bei den Betroffenen für die entstandenen Umtriebe in aller Form.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marco Cortesi Chef Mediendienst
Stadtpolizei
Infostelle
Telefon 044 411 91 11