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Umsetzung der Pflegefinanzierung in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung ab 2011 hat der Stadtrat die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Als Auszahlstellen der öffentlichen Pflegebeiträge hat er für die stationäre Pflegeversorgung das Amt für Zusatzleistungen und für die ambulante Pflegeversorgung die Städtischen Gesundheitsdienste bestimmt. Die Bedarfsplanung und Sicherstellung der Pflegeversorgung obliegen dem Gesundheits- und Umweltdepartement. Als Auskunftsstelle für ambulante und stationäre Versorgungsfragen ist die Beratungsstelle Wohnen im Alter zuständig. Die Stadtkasse wird spätestens 2014 nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist mit jährlich etwa 32,5 Millionen Franken mehr belastet.

15. Dezember 2010

Auf den 1. Januar 2011 treten das neue Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung wie auch das neue Pflegegesetz des Kantons Zürich in Kraft. Das Bundesgesetz regelt die Beiträge der Krankenversicherer für die ganze Schweiz einheitlich und führt neu eine nach oben begrenzte Kostenbeteiligung der Empfängerinnen und Empfänger von Pflegeleistungen an den Pflegekosten ein. Das kantonale Pflegegesetz überträgt die Finanzierung der Kosten, die durch die Krankenversichererbeiträge und die Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten nicht gedeckt sind, den Gemeinden. Die Übernahme dieser Kosten hat unabhängig von der Einkommens- und Vermögenslage der pflegebedürftigen Personen und auch unabhängig von der Organisationsform der Trägerschaft (öffentlich-rechtlich oder privat) zu geschehen. Der Kanton leistet einen pauschalierten Kostenbeitrag von zehn Prozent.

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung führt spätestens nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist zu einer markanten Mehrbelastung des städtischen Haushalts. Gründe dafür sind die bedeutend tiefer ausfallenden Beiträge der Krankenversicherer und die Pflicht zur Übernahme der Restkosten auch bei privaten Leistungserbringenden, die bisher nicht oder nur unwesentlich von der öffentlichen Hand unterstützt wurden. Es muss mit einer zusätzlichen Belastung von jährlich etwa 32,5 Millionen Franken gerechnet werden. Da der Regierungsrat des Kantons Zürich für das erste Übergangsjahr die Krankenkassenbeiträge 2011 auf dem Niveau des Vorjahres beliess, sind die Auswirkungen für 2011 saldoneutral.

Die Auszahlung der öffentlichen Pflegebeiträge in der stationären Pflegeversorgung übernimmt das Amt für Zusatzleistungen, im ambulanten Bereich wird diese Aufgabe von den Städtischen Gesundheitsdiensten übernommen. Das Pflegegesetz fordert von den Gemeinden eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung. Die Bedarfsplanung und Sicherstellung der Pflegeversorgung wird vom Gesundheits- und Umweltdepartement wahrgenommen. Die ebenfalls geforderte Auskunftsstelle über das Leistungsangebot übernimmt die im Gesundheits- und Umweltdepartement angesiedelte Beratungsstelle Wohnen im Alter.