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Der Stadtrat erlässt ein Notbudget

Medienmitteilung

22. Dezember 2010

Für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 bis zum rechtskräftigen Erlass des überarbeiteten Budgets 2011 durch den Gemeinderat muss sich die Stadtverwaltung auf ein sogenanntes «Notbudget» beschränken. Das vom Stadtrat beschlossene Notbudget soll den Departementen und Dienstabteilungen als Handlungsanweisung dienen. Anhand von klaren Richtlinien wird vorgegeben, welche Ausgaben im Rahmen dieses Notbudgets getätigt werden dürfen und welche nicht.

Das Notbudget gilt für alle in der Stadtrechnung erfassten Einheiten, also für die gesamte Stadtverwaltung einschliesslich der Gemeindebetriebe, der AOZ (Asyl-Organisation Zürich) sowie der beiden Stiftungen SAW (Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich) und Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien.

Das überarbeitete neue Budget 2011, das gemäss Parlaments-Auftrag kein Defizit aufweisen darf, wird vom Stadtrat am 26. Januar 2011 beschlossen. Die Debatte im Gemeinderat findet am 16. März 2011 statt.

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