Morgental: Kanton und Stadt streben Kompromiss an
Medienmitteilung
Der Regierungsrat hatte im Dezember das städtische Projekt einer Kaphaltestelle Morgental in Zürich-Wollishofen abgelehnt. Stadträtin Genner und Regierungsrat Stocker verfolgen nun eine Kompromisslösung: Eine Kaphaltestelle lediglich stadtauswärts. Sie sind zuversichtlich, eine Einigung zu finden. Deshalb reicht die Stadt zwar beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein, beantragt dem Gericht aber, das Verfahren für Vergleichsverhandlungen sogleich zu sistieren. Gelingt der aussergerichtliche Kompromiss, zieht die Stadt die Beschwerde zurück.
31. Januar 2011
Der Stadtrat will das Quartierzentrum Morgental in Zürich-Wollishofen entsprechend den Vorgaben des kommunalen Verkehrsplans aufwerten. Das Morgental soll mehr Platz und Sicherheit bieten für alle, die mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder mit Gehhilfen unterwegs sind, und es soll für die Anwohnenden und das Gewerbe besser gestaltet werden, ohne die Funktionsfähigkeit des Individualverkehrs wesentlich zu beeinträchtigen.
Die Stadt führte die Planung ab 2003 gemeinsam mit Vertretungen des Quartiers und der kantonalen Ämter durch. Der Stadtrat legte ein Projekt mit einer Kaphaltestelle in beide Richtungen vor, das im Quartier und im Gemeinderat auf Zustimmung stiess. Der Gemeinderat genehmigte im September 2009 einen entsprechenden Objektkredit von etwas mehr als zwei Millionen Franken. Die Kantonsbehörden stellten keine Bewilligung in Aussicht, da die Kapazitäten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) mit dem Projekt zu stark eingeschränkt seien. Daher beschloss der Regierungsrat im Dezember 2010, das von der Stadt vorgelegte Projekt abzulehnen (Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 1777/2010).
Da die Stadt gegen diesen Beschluss nur bis 31. Januar 2011 Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen kann, macht sie zur Wahrung ihrer Interessen von diesem Rechtsmittel Gebrauch. Indessen ersucht die Stadt das Verwaltungsgericht gleichzeitig mit der Beschwerdeeinreichung, das Verfahren vor Verwaltungsgericht bis auf Weiteres zu sistieren. Dies, weil Stadt und Kanton zuversichtlich sind, dass sie sich aussergerichtlich einigen können.
Im erwähnten RRB Nr. 1777/2010 hält der Regierungsrat nämlich fest, es gelte, zwischen den beiden Fahrtrichtungen zu unterscheiden. Das Problem der beeinträchtigten Kapazitäten für den MIV sei stadtauswärts geringer.
Stadträtin Ruth Genner schlug deshalb dem zuständigen Regierungsrat, Volkswirtschaftsdirekor Ernst Stocker, vor, sich auf eine Kaphaltestelle stadtauswärts zu beschränken. Der Regierungsrat ist für eine solche Lösung offen und hat die Stadt aufgefordert, ein entsprechendes neues Projekt einzureichen. Das Tiefbauamt der Stadt Zürich wird nun in den nächsten rund zwei Jahren ein Projekt ausarbeiten und dem Regierungsrat vorlegen. Sollte auf dieser Grundlage ein Kompromiss zustande kommen, würde die Stadt die Beschwerde zurückziehen.