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Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Medienmitteilung

Verfahren im Zusammenhang mit einer durch ein Motorboot verletzten Schwimmerin abgeschlossen

Das Strafverfahren gegen den Führer eines Fischerbootes, welcher am 23. August 2010 mit seinem Boot eine Schwimmerin im Zürcher Seebecken erfasst und schwer verletzt hatte, ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat am 18. Februar 2011 einen Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung erlassen.

24. März 2011,13.15 Uhr

Bei einer Kollision im Zürcher Seebecken zwischen einem Fischerboot und einer 75-jährigen Schwimmerin wurde diese schwer verletzt. Der 71-jährige Fischer fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 8 bis 10 km/h rund 20 bis 30 m ausserhalb der gelben Markierungsbojen der Badanstalt Utoquai entlang. Dort stiess er mit dem Bug seines Fischerbootes gegen die ausserhalb der Markierungen schwimmenden Frau zusammen. Dabei wurde sie von der Propellerschraube des Aussenbordmotors erfasst. Dank der raschen Hilfe des Fischers, der sie über Wasser hielt, der sofort herbeigeeilten Helfer der Badanstalt, die den Unfall beobachtet hatten und der Seepolizei konnte die schwerverletzte Frau gerettet werden. Sie wurde unverzüglich ärztlich betreut und ins Spital überführt. Die Frau hat sich inzwischen von den Verletzungen vollständig erholt.

Die eingeleitete Strafuntersuchung hat ergeben, dass der Unfall auf die Unaufmerksamkeit des Schiffführers zurückzuführen ist. Dieser konzentrierte sich auf ein an ihm vorbei fahrendes Limmatschiff und achtete nicht auf den Bereich vor dem Bug seines Fischerbootes. Er wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit einem Strafbefehl belegt und mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft.

Auskunft im Rahmen dieser Mitteilung erteilt STA lic.iur. F. Böhler am Donnerstag, 24. März 2011 von 13.30 bis 14.30 Uhr unter Telefon 044 248 24 89

 

Weitere Informationen

Ansprechperson

Brigitte Vogt
Stadtpolizei
Infostelle
Telefon 044 411 91 11