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Stromtarife an veränderte Rahmenbedingungen anpassen

Medienmitteilung

Stadt Zürich immer noch bei den günstigsten

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Anpassung der ewz-Tarife. Dieser Schritt ist notwendig, um das ewz weiterhin finanziell gesund zu erhalten und ihm damit die Basis für die Investitionen in erneuerbare Energien zu verschaffen. Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz verlangt vom ewz zusätzliche Abgaben, die Kosten für die Stromproduktion steigen und die Einnahmen aus dem Stromhandel sinken. Für einen durchschnittlichen Vierzimmer-Haushalt erhöht sich die monatliche Stromrechnung um etwa 6 Franken.

6. April 2011

Wegweisender Stromtarif von 2006
Im Januar 2006 hat der Gemeinderat letztmals neue Stromtarife für die Stadt Zürich beschlossen. Diverse Änderungen waren damals wegweisend, namentlich das Angebot an frei wählbaren ökologischen Stromprodukten und der Effizienzbonus für KMU und Grosskunden. Die Bestellungen der Kundinnen und Kunden an das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) haben bereits beachtliche Investitionen in neue erneuerbare Energien und in die Ökologisierung der Wasserkraft ausgelöst. Die Tarife sind seit Anfang Oktober 2006 in Kraft und gehören schweizweit zu den günstigsten.

Zusätzliche Bürden für ewz und schlechtere Ergebnisse
Inzwischen haben sich äussere Bedingungen, die den Strompreis wesentlich beeinflussen, stark verändert. Seit Erlass des eidgenössischen Stromversorgungsgesetzes sind dem ewz zusätzliche Kosten und Ausgaben aufgebürdet worden, die es bisher seinen Kundinnen und Kunden nicht weiterverrechnet, sondern aus seinen Reserven bezahlt hat. Diese Verpflichtungen sind im nationalen Interesse der Versorgungssicherheit und der Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Zudem verschlechtern sich die finanziellen Ergebnisse des ewz, weil die Kosten der Stromproduktion mit den bestehenden Anlagen erheblich gestiegen und die Erträge aus der Vermarktung des Überschusses im europäischen Grosshandel gesunken sind. Die beantragte Tarifanpassung soll dem ewz zu weiterhin gesunden Finanzen und damit zur Basis für die Investitionen in erneuerbare Energien verhelfen. Mit dem Erlass wird das ewz zudem die gesetzlich vorgeschriebene vollständige Aufspaltung in Netznutzungs- und Energietarife vornehmen.

Bonus bleibt
Heute gewährt das ewz seinen Kundinnen und Kunden einen Bonus von 15 Prozent auf die Stromrechnung. Der entsprechende Beschluss gilt noch bis Ende Jahr. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dieses Instrument weiterhin beizubehalten, und zwar unbefristet. In den ersten zwei Jahren nach der Inkraftsetzung der neuen Tarife soll der Bonus 10 Prozent betragen, so dass sich die Mehrbelastung für die Kundinnen und Kunden verringert. Später soll der Bonus direkt vom Jahresgewinn des ewz abhängen.

Weiterhin ökologisch, günstig, kundennah
Mit dem neuen Tarif werden sich die Strompreise in der Stadt Zürich erstmals nach 20 Jahren wieder erhöhen. Die ewz-Rechnung für eine 4-Zimmer-Wohnung in der Stadt Zürich wird nach Abzug des Bonus um durchschnittlich etwa 6 Franken pro Monat ansteigen. Für einen Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb wird die Erhöhung je nach Verbrauch monatlich zwischen rund 20 und 530 Franken liegen. Damit sind die Strompreise für einen Haushalt in der Stadt Zürich im schweizerischen Vergleich nach wie vor die tiefsten, und auch für die übrigen Kundengruppen gehören sie zu den günstigsten, vor allem wenn sich diese um einen effizienten Einsatz der Energie verdient machen. Das Angebot an ökologischen Stromprodukten wird grundsätzlich dasselbe bleiben. Allerdings sollen sich die Investitionen in zertifizierte Windkraftanlagen in den ewz-Stromprodukten niederschlagen, indem diese einen höheren Anteil Windenergie erhalten.

Der Stadtrat hat die Weisung zur Anpassung der ewz-Tarife dem Gemeinderat zur Behandlung zugeleitet. Der zu fassende Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.