Testkäufe im Gesundheitsgesetz verankert
Medienmitteilung
Anerkannte Präventionswirkung
Die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich begrüsst, dass Testkäufe eine klare Rechtsgrundlage erhalten. Der Zürcher Kantonsrat hat dazu am Montag die Ergänzung des Gesundheitsgesetzes beschlossen. Somit können die Jugendschutzgesetze weiterhin überprüft und Verstösse mit Bussen bestraft werden.
28. Juni 2011
Der Zürcher Kantonsrat hat in seiner gestrigen Sitzung der Verankerung von Testkäufen im Gesundheitsgesetz definitiv zugestimmt. Damit übernimmt er schweizweit eine Vorreiterrolle und schafft klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Kanton und Gemeinden können nun weiterhin die Verkaufseinschränkungen von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an unter 16-Jährige und Spirituosen an unter 18-Jährige überprüfen. Übertretungen können zudem mit Bussen und weiterführenden Massnahmen bestraft werden.
In der Stadt Zürich ist die Suchtpräventionsstelle seit vielen Jahren in Kooperation mit dem Blauen Kreuz und der Stadtpolizei verantwortlich für die Durchführung solcher Testkäufe. Testkäufe sind eine wichtige Massnahme im Rahmen des Jugendschutzes rund um Alkohol und Tabak. Weitere Massnahmen wie Personalschulungen, Informationsmittel für das Verkaufs- und Servicepersonal oder spezifische Vorgaben der Bewilligungsbehörden leisten ebenfalls wertvolle Beiträge. Testkäufe führen zu einer nachhaltigen Präventionswirkung. Im Kanton Zürich haben sie einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass heute noch ca. 25 Prozent der Verkaufsstellen Alkohol und rund 33 Prozent Tabakwaren unerlaubt verkaufen. Vor zehn Jahren waren es noch über 80 Prozent. Die Ergänzung des Gesundheitsgesetzes führt für alle Gemeinden im Kanton zur dringend nötigen Rechtssicherheit.