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Mit Sonnenkraft in die 2000-Watt-Gesellschaft

Medienmitteilung

Stadt Zürich baut Solarstromförderung aus

Der Stadtrat will die Förderung von Solarstrom verstärkt auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ausrichten. Er beantragt dem Gemeinderat einen Objektkredit, um im Sinne einer Überbrückung Photovoltaikanlagen auf der Warteliste der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes zu fördern. Kleinstanlagen erhalten in der Stadt Zürich nach wie vor einen Förderbeitrag in gleicher Höhe wie bisher, obwohl die Systempreise in den letzten Jahren gesunken sind.

29. Juni 2011

Im November 2008 haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung verankert. Auf dem Weg zu einer klima- und umweltfreundlichen Stromversorgung investiert das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) verstärkt in erneuerbare Energien wie Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie. Solarstrom fördert die Stadt Zürich seit über 20 Jahren durch Tarifmassnahmen, Förderbeiträge und Beratung. Das wichtigste Instrument ist die Solarstrombörse von ewz. Der Gemeinderat verlangte 2010 mit einer Motion, dass sämtliche Photovoltaikanlagen ab 0,5 Kilowatt Peak-Leistung (kWp) im Versorgungsgebiet des ewz in die Solarstrombörse aufgenommen oder gemäss KEV entschädigt werden (GR Nr. 2008/277). Der Stadtrat nimmt die Motion zum Anlass, die Förderung von Solarstrom in der Stadt Zürich verstärkt auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft auszurichten.

Die Aufnahme von Kleinanlagen in die Solarstrombörse ist aufgrund der hohen Produktionskosten und des grossen administrativen Aufwandes nicht sinnvoll. Um das Anliegen der Motion zu erfüllen, schlägt der Stadtrat dem Gemeinderat vor, Photovoltaikanlagen in der Stadt Zürich auf der Warteliste der KEV mit einer Leistung von mehr als 10 bis 20 kWp mit einer Überbrückungsfinanzierung zu fördern, bis die so unterstützten Anlagen die KEV erhalten. Die bestehenden Fördermassnahmen für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp sind nach Ansicht des Stadtrates – namentlich aufgrund der seit Einreichung der Motion stark gesunkenen Gestehungskosten – ausreichend. Betreiberinnen und Betreiber solcher Kleinstanlagen fördert das ewz mit Beiträgen aus dem Stromsparfonds. In einem früheren Entscheid verzichtete der Stadtrat bewusst darauf, die Beiträge von Kleinstanlagen zu beschneiden, sondern sie auf der bisherigen Höhe von 3000 Franken zu belassen, obwohl die Systempreise der Anlagen gesunken sind. Die Beiträge für Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp wurden hingegen von 3000 auf 1500 Franken pro kW halbiert. Indem der Stadtrat die Förderbeiträge für Anlagen unter 10 kWp nicht herabsetzte, trug er dem Kernanliegen der Motion Rechnung.

 

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