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Praxisversuch mit neuen Gestaltungselementen in der Bahnhofstrasse

Medienmitteilung

Baumschutzsystem, Strassenleuchten und Entwässerungsrinnen werden mehrere Jahre getestet

In der Bahnhofstrasse werden voraussichtlich im Jahr 2014 die Tramgleise erneuert und die Haltestellen behindertengerecht ausgebaut. Gleichzeitig soll die Bahnhofstrasse durch den Einsatz neuer und einheitlicher Gestaltungselemente ein Erscheinungsbild erhalten, wie es einem Strassenraum von internationaler Ausstrahlung zukommt. Die neuen Gestaltungselemente werden ab 2. August einem Praxistest unterzogen.

27. Juli 2011

Die Arbeiten an den Tramhaltestellen haben Anpassungen im Trottoirbereich zur Folge. Im Sinne der Koordination von Bauarbeiten verbindet das Tiefbauamt der Stadt Zürich diese baulichen Massnahmen mit dem Einsatz neuer, einheitlicher Gestaltungselemente. Dabei handelt es sich um Baumschutzsysteme, Strassenleuchten und Entwässerungsrinnen für das Abwasser.

Die Ansprüche an solche Elemente sind hinsichtlich Belastbarkeit, Nachhaltigkeit und an der Bahnhofstrasse natürlich bezüglich Ästhetik besonders hoch. Die Baumschutzsysteme müssen beispielsweise einem Druck von zehn Tonnen standhalten, damit das Wurzelwerk nicht verletzt wird und sich der Baum optimal entwickeln kann. Ebenso müssen sie rutschfest und trotz ihrer durchbrochenen Struktur gut sichtbar sein. Bei den neuen Strassenleuchten werden verschiedene Leuchtmittel getestet um die energiesparendste Variante zu evaluieren. Die Entwässerungsrinnen wiederum müssen der täglichen Verschmutzung und Reinigung standhalten und wie die Baumscheiben behindertengerecht gestaltet sein.

Wo werden die neuen Elemente getestet?
Ab Dienstag, 2. August, werden die neuen Gestaltungselemente an der Bahnhofstrasse 33–39, verbaut und auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Sie werden bis zur Erneuerung der Tramgleise und dem behindertengerechten Ausbau der Haltestellen an der Bahnhofstrasse dort verbleiben. Die Eigentümer, Anwohnerinnen und Gewerbetreibenden wurden im Vorfeld über diese Versuche informiert. Eine Planauflage gemäss § 16 des Strassengesetzes hat stattgefunden und die einzige eingegangene Einsprache wurde mittlerweile zurückgezogen.

 

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