Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Durchbruch für autofreien Münsterhof

Medienmitteilung

Stadt und Vereinigung Münsterhof schliessen Vereinbarung

Gegen das Strassenbauprojekt im Geviert Stadthausquai-Fraumünsterstrasse-Börsenstrasse-Kappelergasse sowie die entsprechenden Verkehrsvorschriften erhoben die Vereinigung Münsterhof und weitere Personen Einsprache. Nach intensiven Verhandlungen konnte nun eine Einigung erzielt werden. Das Strassenbauprojekt und die Verkehrsvorschriften wurden überarbeitet – die Einsprachen und Rekurse im Gegenzug zurückgezogen.

24. August 2011

Die Werkleitungen im Perimeter des Strassenbauprojektes Stadthausquai-Fraumünster-strasse-Börsenstrasse-Kappelergasse sind dringend erneuerungsbedürftig. Im Zuge der erforderlichen Sanierungsarbeiten plante die Stadt Zürich an dieser prominenten Lage eine einheitliche Gestaltung des Strassenquerschnittes sowie eine gestalterische Aufwertung der Strassen und Plätze vor dem Stadthaus und hinter der Fraumünsterkirche. Gleichzeitig wurden im Rahmen einer öffentlichen Planauflage gemäss §16 des Strassengesetzes im Sommer 2010 die entsprechenden neuen Verkehrsvorschriften veröffentlicht.

Ursprüngliches Strassenbauprojekt und Einsprachen
Das ursprüngliche Strassenbauprojekt sah unter anderem eine Trottoirverbreiterung an der Fraumünsterstrasse und Beibehaltung der insgesamt 271 Parkplätze vor. Die Verkehrsvorschriften bestanden in einer Tempo-30-Zone, Rechtsvortritt im gesamten Geviert sowie diversen Halte- und Parkverboten. Gegen dieses Strassenbauprojekt und die neuen Verkehrsvorschriften reichten die Vereinigung Münsterhof sowie weitere Personen Einsprachen ein.

Verhandlungen und Inhalte der Vereinbarung
Die Stadt Zürich war bereit, das Strassenbauprojekt zu überarbeiten und hat von Oktober 2010 bis Juli 2011 mit einer Delegation der Vereinigung Münsterhof unter Leitung ihres Präsidenten Dr. Lorenz Schmid sowie dem Zürcher Rechtsanwalt Christopher Tillman, Legis Rechtsanwälte AG, mehrere Verhandlungsgespräche geführt. Diese haben zur nun vorliegenden Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und den Einsprechenden geführt. Die Vereinbarung basiert auf einem überarbeiteten Strassenbauprojekt und angepassten Verkehrsvorschriften. Im Rahmen dieser Vereinbarung erklärten sich die Vereinigung Münsterhof sowie die weiteren Einsprechenden bereit, auf die Erhebung einer Einsprache gegen das überarbeitete Strassenbauprojekt und die dazugehörigen Verkehrsvorschriften zu verzichten und den künftig autofreien Münsterhof zu akzeptieren.

Neues Strassenbauprojekt und angepasste Verkehrsvorschriften
Das neue Strassenbauprojekt sieht vor, die Aufwertungsmassnahmen nicht bloss teilweise in der Fraumünsterstrasse durchzuführen, sondern auch am Stadthausquai. Hier wird das Trottoir verbreitert, das damit zum Flanieren an der Limmat einlädt. Weiter erfährt die Parkzone an der Fraumünsterstrasse eine Verdichtung gegenüber dem ursprünglichen Projekt. Insgesamt stehen im Perimeter neu total 285 Parkplätze zur Verfügung. Diese Anzahl an Parkplätzen setzt sich aus den bisher bestehenden 271 Parkplätzen in diesem Bereich sowie 14 Parkplätzen vom Münsterhof zusammen.

Auf dem Münsterhof werden total 55 Parkplätze aufgehoben. Er wird künftig autofrei sein. Die tatsächliche Parkplatzaufhebung erfolgt aber gemäss Vereinbarung erst zu einem Zeitpunkt, an dem das Nutzungskonzept verabschiedet und das Gestaltungsprojekt auf dem Münsterhof rechtskräftig und zur Umsetzung freigegeben ist. Die Stadt Zürich beabsichtigt, einen möglichst nahtlosen und zeitnahen Übergang vom heutigen Regime mit Parkplätzen auf dem Münsterhof zum künftigen Regime mit autofreiem Münsterhof nach neuem Nutzungskonzept und Platzgestaltung umzusetzen. Diese Parkplätze werden mit den vorerwähnten neuen 14 Parkplätzen hinter der Fraumünsterkirche sowie 41 Parkplätzen im Bereich der Fraumünsterstrasse kompensiert. Der historische Kompromiss sieht die Verlegung dieser 41 Parkplätze in das neue Parkhaus Opéra vor, sie bleiben nun unter dem Strich wie heute bestehen.

Bezüglich Verkehrsvorschriften gelten Tempo 30 und Rechtsvortritt im gesamten Geviert, in dem aber gegenüber den ursprünglichen Plänen mehr Anlieferungsfläche und Parkplätze für Zweiräder zur Verfügung stehen werden.

Nächste Schritte
Das ursprüngliche Strassenbauprojekt sowie die entsprechenden Verkehrsvorschriften werden gegenstandslos. Das von der Stadt Zürich mit der Vereinigung Münsterhof und den Einsprechern um Rechtsanwalt Christopher Tillman sowie in engem Kontakt mit der City Vereinigung Zürich überarbeitete neue Projekt ist nun Gegenstand einer öffentlichen Planauflage gemäss §16 des Strassengesetzes. Diese findet zwischen dem 26. August und dem 26. September 2011 statt. Gleichzeitig werden die angepassten Verkehrsvorschriften veröffentlicht.

Die Verhandlungspartner sind überzeugt, mit der erzielten Vereinbarung eine für sämtliche Beteiligten gute und langfristige Lösung gefunden zu haben, welche nun den gordischen Knoten um das Parkhaus Opéra sowie die damit verbundene Parkplatzkompensation und den künftig autofreien Münsterhof löst. Die Stadt Zürich wie auch die Vereinigung Münsterhof und die City Vereinigung Zürich hoffen, dass gegen das angepasste Projekt keine Einsprachen mehr eingehen. Einsprachen würden das neue Projekt über Jahre blockieren und hätten zur Folge, dass der dringend erforderliche Ersatz der Werkleitungen sofort in einer ersten Etappe stattfinden würde, währenddessen das Strassenbauprojekt in einer zweiten Etappen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müsste. Dies wäre nur mit erheblichen Zusatzkosten und Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und das Gewerbe im davon betroffenen Geviert an der Fraumünsterstrasse, am Stadthausquai und am Münsterhof verbunden.

Weitere Informationen