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Gesundheitskosten: Nullsummenspiel für die Stadt Zürich

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich erwartet für 2012 etwa gleich hohe Gesundheitskosten wie 2011. Entlastungen in der Höhe von 77,7 Millionen Franken bei der Spitalfinanzierung stehen Mehrbelastungen bei der Pflegefinanzierung in vergleichbarer Höhe gegenüber.

31. August 2011

Die Kosten werden im Gesundheitswesen neu verteilt: Der Kanton übernimmt ab 2012 die Spitalfinanzierung alleine, die Gemeinden übernehmen die Finanzierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Für die Stadt Zürich ist es ein Nullsummenspiel: Unter dem Strich bleiben die Aufwendungen ungefähr gleich.

Wie die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich heute mitgeteilt hat, werden mit dem Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) die Gemeinden ab 2012 finanziell entlastet. Für die Stadt Zürich berechnet der Kanton eine Entlastung von 77,7 Millionen Franken im Spitalbereich. Unter Berücksichtigung der bisherigen Kantonsbeiträge an die Pflege (8,9 Millionen Franken stationär plus 8,3 Millionen Franken ambulant), welche neu von der Stadt getragen werden müssen, ergibt sich gemäss Kanton eine Netto-Entlastung von 60,5 Millionen Franken.

Mehrkosten der Pflegefinanzierung
Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 gibt es beträchtliche Mehrkosten für die Stadt Zürich, die nicht in die Berechnung des Kantons eingeflossen sind. Betrachtet man die Auswirkungen des SPFG und die Neuordnung der Langzeitpflege zusammen, so rechnet die Stadt Zürich mit zusätzlichen Aufwendungen insbesondere für:

  • Öffentliche Pflegebeiträge an private Leistungserbringer stationär (Heime)
  • Mehrkosten durch Leistungsreduktion der Krankenkassen an die Pflege spätestens ab 2014, frühestens rückwirkend per Januar 2011, Gerichtsentscheid pendent
  • Mehraufwand Zusatzleistungen für AHV-RentnerInnen in Heimen
  • Mehrbelastung öffentliche Pflegebeiträge an Leistungserbringer ambulant (Spitex)
  • Restdefizite Stadtspitäler Waid und Triemli.

Der Stadtrat von Zürich hält fest: Bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Neuordnung der Gesundheitskosten gibt es keinen Anlass für eine Veränderung des Stadtzürcher Steuerfusses.