Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Handlungsbedarf für Hochwasserschutz an Gebäuden

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich hat im Oktober rund 9800 betroffene Gebäudeeigentümerinnen und Grundeigentümer über die Hochwassergefährdung durch Sihl, Limmat und kommunale Bäche informiert. Denn das nächste Hochwasser ist nur eine Frage der Zeit. Grundlage für die schriftliche Information ist die Gefahrenkarte Hochwasser der Stadt Zürich, welche die Überschwemmungsgefährdung für Gebäude aufzeigt.

20. Oktober 2011

Sihl und Limmat können über die Ufer treten. Letztmals geschah dies 1910.

2005 entging das Wirtschaftszentrum der Schweiz nur knapp grossen Hochwasserschäden. Wäre damals das Niederschlagszentrum statt im Berner Oberland über dem Sihl-Einzugsgebiet gelegen, dann hätte die Sihl grosse Teile der Stadt Zürich überschwemmt. Hochwassergefahr geht auch von den städtischen Bächen aus, vor allem von den Bächen an Adlisberg, Zürichberg, Hönggerberg und Uetliberg. Welche Gebäude von einem Hochwasser durch Sihl, Limmat und städtische Bäche betroffen sind, zeigt die Gefahrenkarte im Internet (im Bereich «Wasser» «Naturgefahrenkartierung» auswählen). Dort können Gebäudeeigentümer/innen und Mieter/innen mit der Adresseingabe die Gefahreneinstufung überprüfen.

Enormes Schadenpotenzial
Weil hohe Sachwerte und die Infrastruktur oftmals im Untergrund liegen, entstehen selbst bei einer geringen Wassertiefe hohe Schäden. Das Sachschadenpotenzial in der Stadt Zürich wird auf drei bis fünf Milliarden Franken geschätzt. Hinzu kämen volkswirtschaftliche Kosten durch Betriebsstörungen und -unterbrüche und den Ausfall oder die Zerstörung der Infrastruktur (Verkehr, Energie, Telekommunikation usw.). Gefährdet sind auch Personen, vor allem in den Untergeschossen von Gebäuden.

Gebäudeeigentümer für Objektschutz verantwortlich
Zur Verbesserung des langfristigen Hochwasserschutzes an der Sihl prüfen Kanton und Stadt Zürich bis 2012 verschiedene Lösungsansätze, und sie stimmen Massnahmen aufeinander ab. Über die Erkenntnisse der Projektstudien und mögliche Massnahmen (auch an den städtischen Bächen) werden Kanton und Stadt Zürich voraussichtlich im Sommer 2012 informieren. Danach können die Gebäudeeigentümer/innen – wenn nötig – auf die langfristige Planung abgestimmte Objektschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden umsetzen. Denn der Objektschutz und die Information der Mieterschaft über eine mögliche Gefährdung durch Hochwasser liegen in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer/innen.

Hochwasserschutz bei der Bauplanung einbeziehen
Die Verantwortung für den Objektschutz gilt auch für Neu- und Umbauten. Die Erfahrung zeigt, dass sich Überschwemmungsschäden oft mit geringem Aufwand vermeiden lassen – wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Im Baubewilligungsverfahren gelten in der Stadt Zürich neue Anforderungen:

  • Bei Bauprojekten in roten oder blauen Gefahrengebieten müssen dem Baubewilligungsgesuch Unterlagen zu geplanten Hochwasserschutzmassnahmen beigelegt werden. Die Behörden prüfen die eingereichten Unterlagen und formulieren nötigenfalls Hochwasserschutzmassnahmen.
  • Bei Bauprojekten in gelben oder gelb-weissen Gefahrengebieten muss das Baugesuch mit einer Selbstdeklaration eingereicht werden. Damit erklärt die Bauherrschaft, ob und mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll.

Weitere Informationen