Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Neue Gebührenregelung für Blaue Zonen

Medienmitteilung

Moderate Gebührenerhöhung für Anwohnende – substantielle Gebührenreduktion für das Gewerbe

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich entscheiden am 27. November 2011 über eine neue Parkkartenverordnung für die Blauen Zonen. Der Erlass sieht einerseits eine Gebührenreduktion für das Gewerbe sowie einen neue Gewerbeparkkarte vor, andererseits möchte der Stadtrat bei einer Annahme der Vorlage erstmals seit 1992 eine massvolle Gebührenerhöhung für die Anwohnerparkkarte durchführen. Dies, so Stadtrat Daniel Leupi heute anlässlich einer Medienkonferenz, sind die wesentlichen Änderungen.

16. November 2011

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage fällt die Kompetenz, die Gebühren der Blauen Zonen festzulegen, dem Gemeinderat (Legislative) zu. Bisher zeichnete sich die/der Polizeivorsteher/in verantwortlich. Der Stadtrat schlägt vor, dass neu der Gemeinderat einen Rahmen für die Bewilligungsgebühren festlegt und der Stadtrat innerhalb dieser Bandbreiten die Gebühren der einzelnen Bewilligungen bestimmt. Mehrere Gründe bewegen den Stadtrat, die Gebührenregelung der Blauen Zone dem Gemeinderat zu unterstellen und die Gebühren anzupassen. Unter anderem sind dies die Teuerung sowie politische Vorstösse, die einerseits eine Besserstellung des Gewerbes verlangen, wie auch die Überwälzung des tatsächlichen Aufwands für die Bewirtschaftung und den Unterhalt der Blauen Zonen. Mit den Gebührenansätzen werden der Administrativaufwand, die Kontrolle und die Reinigung abgegolten.

Keine Änderungen erfahren die Bezugsvoraussetzungen: Die beantragende Person muss nur darlegen, dass sie die Bezugsbedingungen erfüllt. Dies erfolgt anhand des Fahrzeugausweises des auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten Fahrzeugs und dem Abgleich mit dem Personenmeldeamt durch die Bewilligungsstelle. «Eine weitere Begründung ist wie bisher nicht notwendig», hielt Polizeivorsteher Daniel Leupi mit Nachdruck fest. Tagesbewilligungen werden voraussetzungslos abgegeben – auch an ausserkantonale oder ausländische Fahrzeughalter/innen.

Der Stadtrat erachtet es gleichzeitig als notwendig, zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Rechnung die Gebühren für die Anwohnerparkkarte moderat auf neu 300 Franken pro Jahr (bisher 240 Franken pro Jahr) anzuheben. Dies entspricht in etwa dem Schweizer Durchschnittspreis von 25 Franken pro Monat. Nach wie vor garantiert der Erwerb einer Anwohnerparkkarte keinen Parkplatz, sondern gibt dem Halter die Möglichkeit, sein Fahrzeug in der Blauen Zone des eigenen Postleitzahlkreises zeitlich unbeschränkt abzustellen. Bei allen weiteren Bewilligungen sind keine Gebührenänderungen vorgesehen.

Im Zuge der Neuregelung möchte der Stadtrat die Gebühren der Gewerbe- und Anwohnerparkkarten anpassen. Bei den Gewerbeparkkarten (für Fahrzeuge, die als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen im Einsatz stehen) ist eine Gebührensenkung aufgrund der Vereinfachung in den administrativen Abläufen und beim Ausstellungsverfahren angezeigt. Neu soll die Gewerbeparkkarte mit Gültigkeit für maximal sechs Fahrzeuge 480 Franken pro Jahr (bisher 600 Franken pro Jahr) kosten. Zudem wird neu eine Gewerbeparkkarte für nur ein Fahrzeug eingeführt. Diese Jahresbewilligung soll 360 Franken kosten und berechtigt ebenfalls zum Parkieren in allen Blauen Zonen. Damit kommt der Stadtrat einem häufig geäusserten Wunsch des Gewerbes nach.

 

Weitere Informationen