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Stadtspitäler: Provisorische Fallpauschale deckt Kosten nicht

Medienmitteilung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat heute eine provisorische Fallpauschale (Basisrate) in der Höhe von 9 500 Franken erlassen. Der Stadtrat von Zürich hält fest, dass diese Basisrate die Fallkosten der Stadtspitäler Waid und Triemli nicht deckt und dass in Verhandlungen mit Krankenkassen für das Stadtspital Triemli eine höhere Fallpauschale erzielt werden konnte.

9. Dezember 2011

Die Basisrate bestimmt ab 2012 die Höhe der Spitalerträge pro Fall. Sie hätte zwischen Spitälern und Krankenkassen bis am 23. November 2011 ausgehandelt werden sollen. Das Stadtspital Triemli hat mit den Versicherern Helsana, Sanitas und KPT eine Basisrate von 10 300 Franken vereinbart. Die Versicherten dieser drei Kassen entsprechen etwa 40 Prozent der Patientinnen und Patienten im Triemli. Das Stadtspital Waid hat mit einer Basisrate von 10 000 Franken budgetiert; hier kamen keine Verträge mit einzelnen Krankenkassen zustande.

Die jetzt erlassene provisorische Basisrate von 9 500 Franken liegt 500 Franken unter dem von den Stadtspitälern budgetierten Wert und sogar 800 Franken unter dem fürs Triemli ausgehandelten Betrag mit drei grossen Krankenkassen.

Basisrate soll den Leistungen entsprechen
Diese provisorische Basisrate deckt die Fallkosten der Stadtspitäler nicht. Gegenüber dem Budget 2012 würden Mindererträge von 12 Millionen (Triemli) und 5.5 Millionen (Waid) resultieren; total eine Verschlechterung des städtischen Budgets um 17.5 Millionen Franken. Vergleicht man mit der vom Triemli ausgehandelten Basisrate von 10 300 Franken, so müsste dieses Spital wegen der niedrigen provisorischen Rate sogar mit einer Ertragsminderung von rund 20 Millionen Franken rechnen. Die Defizite müssten vollumfänglich von der Stadt Zürich getragen werden. Dies widerspricht dem Grundgedanken, dass die Spitalfinanzierung neu vollständig vom Kanton übernommen wird. Daher gibt der Stadtrat von Zürich der Hoffnung Ausdruck, dass die definitiven Basisraten die Kosten der Spitäler angemessen berücksichtigen. Für das Stadtspital Triemli hat das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich beantragt, dass grundsätzlich die ausgehandelte Basis von 10 300 Franken bis zur definitiven Festsetzung der Basisrate gelten soll. Damit würde sich das Stadtspital Triemli auf einem Niveau zwischen Zentrumsspitälern und dem Universitätsspital Zürich positionieren. Dies entspricht auch der Leistung des Stadtspitals Triemli in der universitären Medizin, insbesondere in Herzchirurgie und Kardiologie.

 

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