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Massnahmenplan Luftreinhaltung 2011 der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat setzt einen Massnahmenplan Luftreinhaltung 2011 der Stadt Zürich fest. Gleichzeitig beantragt er dem Regierungsrat des Kantons Zürich, den kantonalen Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 mit Massnahmen im Verkehrsbereich zu ergänzen. Damit sollen die Luftschadstoff-Emissionen substanziell reduziert werden.

21. Dezember 2011

Die Stadt Zürich ist nach wie vor ein lufthygienisches Sanierungsgebiet. Der Handlungsbedarf zur Reduktion der Luftbelastung ist hier besonders gross. Luftschadstoffe verursachen in der Stadt Zürich Gesundheitskosten von 200 Millionen Franken pro Jahr.

Das Umweltschutzgesetz verpflichtet die Kantone, Massnahmenpläne zur Reduktion der Luftbelastung zu erarbeiten, wenn übermässige Belastungen vorliegen. Der Kanton Zürich hat Ende 2009 den kantonalen Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 festgesetzt.

Die Kompetenz, im Bereich der stationären Anlagen eigene Massnahmen zu erlassen, hat er an die Städte Zürich und Winterthur delegiert. Solche Massnahmen unterstehen aber der Genehmigungspflicht durch den Regierungsrat.

Stadt fordert Massnahmen beim Verkehr
Der kantonale Massnahmenplan genügt nicht, um die Vorgaben der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung bezüglich Einhaltung der Immissions-Grenzwerte zu erreichen. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat entschieden, den kantonalen Massnahmenplan mit einem städtischen Massnahmenplan Luftreinhaltung zu ergänzen. Dieser nimmt die Empfehlungen an die Gemeinden aus dem kantonalen Plan auf, formuliert im eigenen Kompetenzbereich zusätzliche Massnahmen und stellt Anträge an den Regierungsrat für Massnahmen, die im Kompetenzbereich des Kantons liegen.

Der Stadtrat beantragt dem Regierungsrat, den kantonalen Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 mit Massnahmen im Verkehrsbereich zu ergänzen, da die Stadt im Verkehrsbereich keine Kompetenzen erhalten hat. Der motorisierte Strassenverkehr verursacht einen erheblichen Anteil der Luftschadstoffe, beispielsweise rund die Hälfte der Stickoxid-Emissionen. Weiter werden dem Regierungsrat Anträge zur kantonalen Energiepolitik gestellt, um im Gebäudebereich substanzielle Beiträge zur Luftreinhaltung sichern zu können.

Strengere Vorschriften bei stationären Anlagen
Der städtische Massnahmenplan umfasst vor allem Massnahmen im eigenen städtischen Haushalt und bei stationären Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Zürich. Die Emissionsbegrenzungen von stationären Anlagen sollen dem Stand der Technik angepasst werden. Dies betrifft vor allem Holzfeuerungen, stationäre Motoren und Baustellen. Massnahmen, die auch für Dritte verbindlich sind, werden in einem Reglement zusammengefasst und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.

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