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Grösserer Polizeieinsatz wegen Jugendlichen mit Waffen-Atrappen

Medienmitteilung

Am Dienstagabend, 27. Dezember 2011, rückte die Stadtpolizei Zürich wegen bewaff-neten und vermummten Männern in einem Geschäftshaus an die Seestrasse aus. Es stellte sich heraus, dass es sich um Jugendliche handelte die mit täuschend echt aus-sehenden Imitationswaffen, sogenannten Soft-Air-Guns, einen Film drehen wollten. Die Stadtpolizei Zürich weist Erziehungsberechtigte darauf hin, dass sie verpflichtet sind sicherzustellen, dass ihre Kinder keinen Zugang zu solchen Waffen haben.

28. Dezember 2011,13.51 Uhr

Kurz vor 18.00 Uhr wurde die Stadtpolizei Zürich alarmiert, weil eine Reinigungsmittarbeiterin in einem Geschäftshaus an der Seestrasse mehrere maskierte und bewaffnete Männer sah. Wenig später wurde die Meldung durch weitere Personen, die sich Gebäude aufhielten, bestätigt. Sie gaben an, sich aus Sicherheitsgründen in einem Büro eingeschlossen zu haben. Auf Grund dieses Lagebildes rückten sofort mehere Einsatzkräfte der Polizei, darunter die Interventionseinheit und ein Team von Schutz & Rettung an den Tatort aus. Die Seestrasse musste beim Bahnhof Wollishofen wegen des Polizeieinsatzes in beiden Richtungen für sämtlichen Verkehr gesperrt werden. Im Gebäude trafen die Polizisten schliesslich auf vier Jugendliche mit täuschend echt aussehenden Imitationswaffen, sogenannten Soft-Air-Guns. Da vorerst nicht klar war, was die Jugendlichen mit den Imitationswaffen im Geschäftshaus vor hatten, wurden sie vorläufig festgenommen. Inzwischen wurden die vier Schüler im Alter von 15-Jahren befragt. Sie gaben an, dass sie im Haus einen Action-Film hätten drehen wollen. Die Ermittlungen ergaben kein Hinweis auf deliktische Absichten der Jugendlichen, deshalb konnten sie wieder entlassen werden. Sie müssen jedoch mit einem Verfahren der Jugendanwaltschaft wegen unerlaubten Waffentragens rechnen. Verletzt wurde niemand.

Die Stadtpolizei Zürich weist darauf hin, dass das Tragen solcher Imitationswaffen verboten ist. Wenn Soft-Air-Guns zur Bedrohung von Menschen eingesetzt werden, auch wenn es nur in spielerischer Absicht geschieht, kann dies folgenschwere Reaktionen auslösen: Im Stress kann eine bedrohte Person die Waffe nicht rasch und verlässlich als harmlos erkennen. Sie reagiert deshalb instinktiv gleich, wie wenn sie durch eine echte Feuerwaffe bedroht würde. Die Atrappen können auch von Sicherheitskräften auf eine gewisse Distanz nicht von echten Waffen unterschieden werden und stellen so eine erhebliche Gefahr für den Träger dar.

Die Stadtpolizei Zürich rät Eltern von Kindern oder Jugendlichen dringend ihren Zöglingen solche Imitationswaffen konsequent zu verbieten. Soft-Air-Guns und andere Imitationswaffen gelten seit 2008 als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren, ist jeglicher Umgang mit Waffen gesetzlich untersagt.

Weitere Informationen zu Imitationswaffen für Jugendliche und Eltern finden sich auf unserer Website http://bit.ly/tCQHNX und der Website der Schweizerischen Kriminalprävention http://www.softairguns.ch

Weitere Informationen

Ansprechperson

Michael Wirz
Stadtpolizei
Infostelle
Telefon 044 411 91 11