Polizeikontrolle in Partyclub im Kreis 4 – Drogen und Waffen sichergestellt
Medienmitteilung
Aufgrund von zahlreichen Hinweisen und Reklamationen aus der Bevölkerung führte die Stadtpolizei Zürich in der Nacht vom Freitag auf Samstag, 16./17. Dezember 2011 im Kreis 4 eine gezielte Aktion in einem grösseren Partylokal durch. Dabei ging es um die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs um Verkehrssicherheit und um verbotene Waffen. 12 Personen wurden vorübergehend festgenommen.
17. Dezember 2011,9.15 Uhr
In der Zeit von 03:15 bis 06:00 Uhr wurde das Lokal an der Dienerstrasse durch uniformierte und zivile Polizistinnen und Polizisten der Stadtpolizei kontrolliert. Die Ermittler hatten Hinweise darauf, dass im betreffenden Lokal mit Drogen gehandelt werde. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hielten sich rund 300 Personen im Club auf. Ein Mann zog sich im Gedränge eine Beinverletzung zu. Er musste zur weiteren Behandlung in ein Spital gebracht werden. Wie es genau zur Verletzung kam ist zurzeit unklar. Auf dem Fussboden des Lokals wurden 26 Portionen Kokain, 10 Dosen Ecstasy aber auch kleinere Mengen Marihuana und Haschisch sowie drei verbotene Waffen, zwei Schlagruten und ein Springmesser sichergestellt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde auch ein Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit der Gäste gelegt. Personen, welche bei der Kontrolle im Lokal unter Drogen oder Alkoholeinfluss standen, oder offensichtlich übermüdet waren, wurde die Wegfahrt mit ihrem Auto verweigert. Sie mussten ihre Fahrzeugschlüssel vorübergehend deponieren. Die Schlüssel werden den Betroffenen oder einer anderen fahrberechtigten Person, wieder ausgehändigt, wenn die Fahrtüchtigkeit gewährleistet ist. Bei der Aktion ging es aber auch darum, präventiv auf Clubbetreiber und Gäste einzuwirken und zu zeigen, dass Drogenmissbrauch in Partylokalen nach wie vor nicht geduldet wird. Ein weiteres Augenmerk galt dem Tragen von verbotenen Waffen, weil es in der Vergangenheit im näheren Umfeld des Clubs immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen war, bei welchen zum Teil auch verbotene Waffen eingesetzt wurden. Zwei Personen mussten wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz, drei Andere wegen zu starkem Alkoholkonsum vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen werden. Einer von ihnen war derart stark alkoholisiert, dass er in die Zentrale Ausnüchterungsstelle gebracht werden musste. Gegen vier Personen wurde ein Strafverfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung eingeleitet. Vier Personen wurden zur weiteren Abklärung der Identität vorübergehend auf die Wache mitgenommen. Ein Mann war wegen Nichtbezahlen von Bussen polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben. Er befindet sich nach wie vor in Haft. Die restlichen Festgenommenen wurden zwischenzeitlich wieder entlassen.